Nicht zutreffendes streichen - Fehler gemacht

Von: , 26.01.2011 23:53 Uhr

Ich sitze vor meinem Mietvertrag und möchte diesen Kündigen. Mir ist nun aufgefallen, dass dort steht:

"Die Kosten für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit trägt der Mieter - Vermiter *"

Das Sternchen besagt: "Nicht zutreffendes streichen"

Und das ist der Punkt, es wurde nicht gestrichen. Ich denke, das wird wohl eine gute Verhandlungsbasis sein könnte. Weiter unten steht dann etas von "besenrein".

Ich frage mich nun, wie man das nicht-gestrichene bei den Schönheitsreparaturen interpretieren kann. Im Zweifel beide zu gleichen Teilen...

Hat das schon ein mal jemand erlebt?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Nicht zutreffendes streichen - Fehler gemacht


    Sofern bei Fakultativklauseln keine eindeutige Wahl durch Streichung vor der Unterzeichnung des Vertrages getroffen wurde, gibt es keine eindeutige Bestimmung und der Passus ist damit unbestimmt für keine Seite bindend. Unter dem Begriff besenrein versteht man den geräumten Zustand der Mietsache mit sauber gekehrtem bzw. gewischtem Boden.

    Zur Vermeidung von Differenzen stimmt man tunlichst in einem Vortermin die gegenseitigen Erweartungen zur Wohnugnsübergabe miteinander ab. So vermeiden Sie einen Rechtsstreit über Ihnen zu Last zu legende Schäden, die über den Begriff "Schönheitsreparaturen" hinausgehen.

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re: Nicht zutreffendes streichen - Fehler gemacht

      Hi
      Genau.... ich würde dies auch so sehen wollen...
      Besenrein ist besenrein also Besen durch und gut. Was mitgeht geht mit dem Besen mit der Rest bleibt da. Mit den Kosten würde ich das so auf mich zukommen lassen....
      Gruß Peter

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Nicht zutreffendes streichen - Fehler gemacht

    Hallo Sebastian,
    nee, sowas habe ich noch nicht erlebt.
    Ich bin mir zwar nicht sicher, aber in diesem Fall würde ich daraus lesen, dass Du besenrein zu übergeben hast.
    Wäre es mein Mietvertrag, würde ich immer abwägen,wie das Mietverhältnis zwischen Dir und Deinem Vermieter ist. Mein Motte: Immer fair bleiben.
    Gruß Judy

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