Nicht zutreffendes streichen - Fehler gemacht
Von: , 26.01.2011 23:53 Uhr
Ich sitze vor meinem Mietvertrag und möchte diesen Kündigen. Mir ist nun aufgefallen, dass dort steht:
"Die Kosten für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit trägt der Mieter - Vermiter *"
Das Sternchen besagt: "Nicht zutreffendes streichen"
Und das ist der Punkt, es wurde nicht gestrichen. Ich denke, das wird wohl eine gute Verhandlungsbasis sein könnte. Weiter unten steht dann etas von "besenrein".
Ich frage mich nun, wie man das nicht-gestrichene bei den Schönheitsreparaturen interpretieren kann. Im Zweifel beide zu gleichen Teilen...
Hat das schon ein mal jemand erlebt?
