Vermietete Wohnung Eigennutzung

Von: , 27.01.2011 20:57 Uhr

Hallo

Angenommen Person 1 wohnt in einem Haus in einer kleinen Wohnung und kauft eine deutlich größere und viel teuere.

Er würde diese neue Wohnung an die Freundin vermieten die dann dort einzieht. Die Anschaffungskosten und Zinsen könnte er von der Steuer absetzen. Wie sieht es aus wenn er auch da mit rein zieht?
Zählt das als Steuerhinterziehung wenn er trotzdem die Zinsen und Anschaffungskosten als Werbungskosten angibt? Klar er muss Steuer auf die Mieteinnahmen zahlen aber in den ersten Jahren würde sich das ja theoretisch rechnen. Kann das Finanzamt so etwas herausfinden? Er wohnt ja noch im gleichen Haus?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Vermietete Wohnung Eigennutzung

    hi, das tut mir leid aber das kann ich nicht mit Sichefragenrheit beantworten aber mein Gefühl sagt mir,dass es funktionieren könnte denn der Käufer mit der kleineren Wohnung wohnt zwar in im gleichen Haus, hat aber einen Mietvertrag mit einer anderen Wohnungseinheit meint die Romy ist sich aber nicht sicher
    also besser vorher RA fragen

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vermietete Wohnung Eigennutzung

    Keine Ahnung. Ich bin kein Steuerfachmann!

  3. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vermietete Wohnung Eigennutzung

    Hi,
    die Anschaffungskosten kann man beim Kauf und anschließender Vermietung nicht als Werbungskosten absetzen, da bin ich mir sicher! Vom Kaufpreis kann man für die Wohnung den Grundstücksanteil abziehen, von diesen Betrag kann man dann in der Regel 2,5% jährlich von der Steuer absetzen. Wenn du da mit einziehst kannst du natürlich nichts absetzen.
    Aber du kannst ja in der kleineren Wohnung wohnen bleiben und deine Freundin gelegendlich besuchen.
    Hruß
    Hans

  4. Antwort von nach 14 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vermietete Wohnung Eigennutzung

    Ich glaube so etwas nennt man Gestaltungsmissbrauch und ist daher nicht zulässig.

    Jetzt auf diese Frage antworten.