Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

Von: , 31.01.2011 10:30 Uhr

Hallo, ich benötige dringend Hilfe.

Folgender Fall ereignete sich und ich ersuche hiermit um Ihren fachmännischen Rat, wie ich weiter verfahren sollte, bzw. wie Sie mir Unterstützung leisten könnten. Mein Name ist Kirsten Leonhardt und ich fotografiere als freie Fotografin im Auftrag des evangelischen Krankenhauses in Zweibrücken die Neugeborenen auf der Entbindungsstation, um im Anschluss daran, im Namen des Krankenhauses, ein Geschenkfoto an die Eltern zu übergeben. Darüber hinaus erhalten die Eltern ein von der Krankenhausleitung entworfenes Formular, auf dem die Eltern ebenfalls mit ihrer Unterschrift bestätigen können, dass sie damit einverstanden sind, dieses Bild auch in der Hauseigenen Babygalerie im Internet und einmalig im ortsansässigen Pfälzischer Merkur zu veröffentlichen. Mit der Krankenhausleitung wurde eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass ich die Babys fotografiere, den Eltern einen Ausdruck übergebe und eine digitale Version des Bildes an das Sekretariat übermittle für die Einstellung in die Babygalerie Internet und die einmalige Veröffentlichung im Pfälzischer Merkur. Es wurde aber KEINE Übertragung des Urheberrechtes oder die Überlassung der kompletten Nutzungsrechte vereinbart. Am Samstag, den 22. Januar 2011 stieß ich aus Zufall auf eine Sonderbeilage, zugeschnitten ausschließlich auf das ev. Krankenhaus, die zusätzlich zur normalen Tageszeitung ausgeliefert wurde, auf der Entbindungsstation des ev. Krankenhauses. Wie man dieser Sonderbeilage entnehmen kann, wird das Vor-der-Geburt und das Nach-der-Geburt ausführlich beschrieben, die komplette Station vorgestellt, etc., dann kommt eine Art Cut und ab der nächsten Seite fängt eine Fotogalerie mit allen Babys aus 2010 an mit all meinen Bildern, OHNE mein Einverständnis, OHNE namentliche Nennung von mir als Fotografin, OHNE wie und wo diese Bilder entstanden, usw. Darüber hinaus sind im Zuge dieser Sonderbeilage sämtliche Firmen vom Merkur wie mir von anderer Stelle berichtet wurde über das kommende Erscheinen dieser Beilage informiert worden und gefragt worden, ob sie darin gerne Werbung machen möchten, sogar Ärzte und Hebammen.Darunter waren auch zwei Fotostudios, die mit den Bildern rein gar nichts zu tun haben was natürlich für den Leser sehr irreführend ist, wenn er eine Sonderbeilage aufklappt und dort ca. 300 Babybilder findet ohne genannte Fotografin und statt dessen dann die Werbung von irgend welchen Fotostudios. Der andere Vorfall zu der selbigen Sonderbeilage bezieht sich auf meinen Sohn, der auch 2010 im Februar in diesem Krankenhaus auf die Welt kam und dort erneut abgebildet wurde, obwohl ich kein Einverständnis dazu abgegeben hätte. Von einer anderen Mutter, deren Kind dort abgebildet ist habe ich erfahren, dass es scheinbar in der Zeit vor Weihnachten in der in ganz Deutschland ein Schneechaos herrschte und viele Leute im Winterurlaub sind, ein Schreiben des Pfälzischen Merkurs gab, in dem sinngemäß stand: Wenn sie nicht bis zum XXXX dieses Schreiben zurück an die Redaktion schicken, DANN veröffentlichen wir erneut ihr Baby.Ohne frankieren Rückumschlag usw. Da ich aber als Mutter niemals dieses Schreiben erhalten habe, konnte ich weder zu noch absagen. Ich bin der Meinung, dass da das Pferd von hinten aufgezäumt wurde. Und das in einem so heiklem Fall wie dem Recht am eigenem Bild und Bildmaterial mit Kindern/Babys. Hätte es nicht eher so herum laufen müssen, dass man den Eltern ein Formular zu schickt, in dem die Eltern mit Ihrer Unterschrift quittieren, dass sie einer erneuten Veröffentlichung zustimmen und dass dann auch nur die Babys veröffentlicht werden, deren Unterschrift vorliegt? Leider ist es in meinem Fall doppelt dumm gelaufen, und zwar, dass ich weder im Vorfeld gefragt wurde, ob der Pfälzische Merkur meine Fotos noch mal veröffentlichen darf und ich dabei auch nicht namentlich als Urheber genannt wurde UND dass ich als Mutter nicht die Möglichkeit hatte, Einspruch gegen eine Neuveröffentlichung des Fotos meines Sohnes äußern zu können. Wobei ich mir im Nachhinein nicht sicher bin, ob ich absichtlich keine Post als Mutter bekommen habe, denn so wäre ich ja auch als Fotografin informiert worden, dass eine Sonderbeilage geplant ist. Mit in dieser Sache hängt das ev. Krankenhaus, das lauf Verlagsleiter des Pfälzischen Merkurs die Bilder ohne Auflagen für diese Sonderbeilage frei gegeben hat. Meine Meinung ist es aber, dass der Pfälzische Merkur die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, sich darum zu kümmern, ob ich als Urheber, über die Art und Weise der Veröffentlichung informiert und gefragt werde UND BENANNT WERDE. Ich bitte hiermit um Auskunft, wer wo richtig oder falsch liegt. Denn diese Situation nagt sehr an mir. Es ist bislang auch noch keinerlei Entschuldigung, weder von Pfälzischem Merkur noch vom ev. Krankenhaus bei mir eingegangen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten. Kirsten Leonhardt

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

    Merkur. Es wurde aber KEINE Übertragung des Urheberrechtes
    oder die Überlassung der kompletten Nutzungsrechte vereinbart.
    Urheberrechte kann man nicht übertragen! Nutzungsrechte ja...

    Mündlich Verträge sind zwar auch Verträge, aber der Nachweis der Inhalte ist dann natürlich gundsätzlich schwierig. Daher IMMER NUR SCHRIFTLICH!!!

    Dennoch... Die Bilder dürfen nur im vereinbarten Rahmen veröffentlicht werden. Wurde dieser Rahmen nicht eingehalten so hat der Veröffentlicher einen Rechtsbruch begangen. Der Urheber hat sein Recht auf seine Werke und die Personen auf den Fotos haben ein Persönlichkeitsrecht, welches bei Babys natürlich von den Eltern wahrgenommen werden muss.

    Solltest du also eine Klage anstreben, dürften deine Chancen ganz gut stehen. Der Veröffentlicher sol doch einfach mal beweisen das er die entsprechenden Rechte erworben hat... Ich denk, das wird er nicht können und entsprechend stark dürfte deine Position sein. Am Samstag, den 22. Januar 2011 stieß ich aus Zufall auf eine
    Sonderbeilage, zugeschnitten ausschließlich auf das ev.
    Krankenhaus, die zusätzlich zur normalen Tageszeitung
    ausgeliefert wurde, auf der Entbindungsstation des ev.
    Krankenhauses. Wie man dieser Sonderbeilage entnehmen kann,
    wird das Vor-der-Geburt und das Nach-der-Geburt ausführlich
    beschrieben, die komplette Station vorgestellt, etc., dann
    kommt eine Art Cut und ab der nächsten Seite fängt eine
    Fotogalerie mit allen Babys aus 2010 an mit all meinen
    Bildern, OHNE mein Einverständnis, OHNE namentliche Nennung
    von mir als Fotografin, OHNE wie und wo diese Bilder
    entstanden, usw. Darüber hinaus sind im Zuge dieser
    Sonderbeilage sämtliche Firmen vom Merkur wie mir von anderer
    Stelle berichtet wurde über das kommende Erscheinen dieser
    Beilage informiert worden und gefragt worden, ob sie darin
    gerne Werbung machen möchten, sogar Ärzte und
    Hebammen.Darunter waren auch zwei Fotostudios, die mit den
    Bildern rein gar nichts zu tun haben was natürlich für den
    Leser sehr irreführend ist, wenn er eine Sonderbeilage
    aufklappt und dort ca. 300 Babybilder findet ohne genannte
    Fotografin und statt dessen dann die Werbung von irgend
    welchen Fotostudios. Der andere Vorfall zu der selbigen
    Sonderbeilage bezieht sich auf meinen Sohn, der auch 2010 im
    Februar in diesem Krankenhaus auf die Welt kam und dort erneut
    abgebildet wurde, obwohl ich kein Einverständnis dazu
    abgegeben hätte. Von einer anderen Mutter, deren Kind dort
    abgebildet ist habe ich erfahren, dass es scheinbar in der
    Zeit vor Weihnachten in der in ganz Deutschland ein
    Schneechaos herrschte und viele Leute im Winterurlaub sind,
    ein Schreiben des Pfälzischen Merkurs gab, in dem sinngemäß
    stand: Wenn sie nicht bis zum XXXX dieses Schreiben zurück an
    die Redaktion schicken, DANN veröffentlichen wir erneut ihr
    Baby.Ohne frankieren Rückumschlag usw. Da ich aber als Mutter
    niemals dieses Schreiben erhalten habe, konnte ich weder zu
    noch absagen. Ich bin der Meinung, dass da das Pferd von
    hinten aufgezäumt wurde. Und das in einem so heiklem Fall wie
    dem Recht am eigenem Bild und Bildmaterial mit Kindern/Babys.
    Hätte es nicht eher so herum laufen müssen, dass man den
    Eltern ein Formular zu schickt, in dem die Eltern mit Ihrer
    Unterschrift quittieren, dass sie einer erneuten
    Veröffentlichung zustimmen und dass dann auch nur die Babys
    veröffentlicht werden, deren Unterschrift vorliegt? Leider
    ist es in meinem Fall doppelt dumm gelaufen, und zwar, dass
    ich weder im Vorfeld gefragt wurde, ob der Pfälzische Merkur
    meine Fotos noch mal veröffentlichen darf und ich dabei auch
    nicht namentlich als Urheber genannt wurde UND dass ich als
    Mutter nicht die Möglichkeit hatte, Einspruch gegen eine
    Neuveröffentlichung des Fotos meines Sohnes äußern zu können.
    Wobei ich mir im Nachhinein nicht sicher bin, ob ich
    absichtlich keine Post als Mutter bekommen habe, denn so wäre
    ich ja auch als Fotografin informiert worden, dass eine
    Sonderbeilage geplant ist. Mit in dieser Sache hängt das ev.
    Krankenhaus, das lauf Verlagsleiter des Pfälzischen Merkurs
    die Bilder ohne Auflagen für diese Sonderbeilage frei gegeben
    hat. Meine Meinung ist es aber, dass der Pfälzische Merkur
    die Sorgfaltspflicht vernachlässigt hat, sich darum zu
    kümmern, ob ich als Urheber, über die Art und Weise der
    Veröffentlichung informiert und gefragt werde UND BENANNT
    WERDE. Ich bitte hiermit um Auskunft, wer wo richtig oder
    falsch liegt. Denn diese Situation nagt sehr an mir. Es ist
    bislang auch noch keinerlei Entschuldigung, weder von
    Pfälzischem Merkur noch vom ev. Krankenhaus bei mir
    eingegangen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.
    Kirsten Leonhardt

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

      Ich danke Dir vielmals für die rasche und kompetente Antwort. Das Feedback hat mir sehr weiter geholfen. Danke

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

    Hallo Kirsten,

    mit Deiner Rechtsauffassung liegst Du nach meiner Meinung völlig richtig. Wie Du nun vorgehen willst, liegt in Deinem eigenen Ermessen. Bei Nachverhandlung über ein Honorar zur Heilung der nicht erworbenen Nutzungsrechte, könnte ich mir vorstellen dass die Klinik einlenkt. Einfach höflich ansprechen. Beim Thema verletzte Persönlichkeitsrechte musst Du natürlich abwägen, ob und wenn ja in wie weit Du die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen möchtest. Wie Du sicherlich weißt, sind Urheberrechtsverletzungen Straftaten die auf Antrag der Verletzten von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden.

    Wünsche Dir viel Erfolg !
    Formator

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

      Vielen herzlichen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort. Ich werde bestimmte Schritte nun einleiten und bin sehr gespannt darauf, wie es hier weiter gehen wird. mercie

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

    Das Problem ist bei solchen Dingen - was steht *schriftlich* geschrieben, in Ihrem Falle natürlich nichts!

    Zu klären wäre zunächst - hat die Klinikleitung an die Zeitung irgendwelche Rechte übertragen (was ich stark vermute)? Wenn ja, hatte sie dazu die Erlaubnis? sie sagen Nein ...

    Selbstverständlich haben sie das Recht auf Urhebernennung ... ich würde mich jetzt an die Zeitung wenden, denn *die* hat veröffentlicht und Rechnung stellen: X Bilder mal Summe X plus X für fehlenden Urhebervermerk plus 100% für die unerlaubte Nutzung.
    Sollte sich nun die Zeitung auf irgendwas berufen, dann haben sie ja den Trumpf, dass die Klinikleitung kein Recht dazu hatte, den Schaden kann sich dann die Zeitung bei der Klinik ersetzen lassen.
    Wichtig ist - alles schriftlich machen, wer was wann wo wie mit den Bildern machen darf - sie sehen ja was dabei rauskommt!

    Auf jeden Fall wäre jetzt ersteinmal die Zeitung zu greifen - wenn die keine Berechtigung hat, weil bspw die Klinik Rechte übertragen hat die sie nicht hat, dann sind die erst einmal haftbar zu machen, die Zeitung muss dann schauen wie sie zu Ihrem recht kommt.

    • Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Copyright/Veröffentlichung ohne meine Genehmigung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das mit der Honorarrechnung werde ich mal machen ;o). Danke

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