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Re^3: Gibt es Garantie/Gewährleistung Pflasterarbeiten?
Hallo,
Werkvertrag: Beim Werkvertrag schuldet der Werkunternehmer dem Werkbesteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.
Dienstvertrag: Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn die Erbringung von Diensten durch eine Vertragspartei geschuldet ist.
Auf das konkrete Beispiel bezogen, wäre der Auftrag "bau mir eine Auffahrt an diese Stelle" ein Werkvertrag, wogegen der Auftrag "lege diese Steine an jene Stelle" ein Dienstvertrag wäre.
Hier scheint es ein Werkvertrag zu sein. Dazu sagt das BGB in § 631: "Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet." Weiter heißt es im BGB § 633: "Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,
1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst
2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
Ohne mich jetzt mit der Materie "Bau" selbst auszukennen, würde ich das Vorhandensein eines Mangels und daraus resultierende Ansprüche bejahen. Allerdings liegt die Beweislast, dass das Problem auf die mangelnde Ausführung des "Werkes" zurück zu führen ist, beim Auftraggeber. Hierzu sollte ggf. eine fachkundige Meinung eines Dritten eingeholt werden. Ggf. gibt es auch die Möglichkeit eine Schlichtungsstelle zu bemühen, sofern der Betrieb Innungsmitglied ist.
Die lapidare Aussage, dass man sich nicht erklären könnte woran das ganze liegt und damit unisono zu behaupten, man selbst sei nicht verantwortlich, ist natürlich widersinning und absurd.
Gruß
S.J.
erst mal Danke für die Rückantwort. Nun muß ich noch mal dumm
fragen, was ist ein Werk- oder einen Dienstvertrag? Hastte ein
Angebot über die zu pflasternede Fläche mit dem Wortlaut:
Plastern inkl. Unterbau. Habe das Angebot tel. zugesagt. Laut
Rechnung dann im folgenden Wortlaut: 88,5 qm gepflasterte
Fläche inkl. Unterbau, Entsorgung sowie inkl. aller
Nebenarbeiten.
Mit besten Grüßen
Peter