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- abgemeldetes Mitglied -
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Re: Rechtsmittel gegen private Krankenkasse bzgl Lipos
Hallo Annette, du kannst auf jeden Fall eine Leistungsklage einreichen, ich bin nur nicht ganz sicher, ob bei privaten Krankenkassen auch das Sozialgericht zuständig ist. Schau aber lieber noch mal in deinen Vertrag, ob die sowas eigentlich zahlen müssen oder ob diese Maßnahme womöglich vertraglich ausgeschlossen war. (Wenn dies der Fall ist, wirst du es schwer haben, dich gerichtlich durchzusetzen und dann womöglich alle Kosten des Verfahrens tragen müssen.) In der Begründung der Klage darauf abstellen, warum der Eingriff notwendig war; im Antrag auf Zahlung der vollen Kosten klagen (einen Abschlag gibts dann am Ende sowieso vielleicht, zum Beispiel, weil ein Vergleich geschlossen wird.) Befunde und Rechnung als Beweismittel anbieten.
Ich wünsche dir viel Erfolg. (welches Gericht zuständig ist, findest du sicher auch noch anders heraus, notfalls beim Gericht einfach mal anrufen.)