kaution und Abrechnung - wann muss ich die ...
Von: , 02.02.2011 22:57 Uhr
... Kaution auszalen?
Hallo zusammen,
ich bin Hauptmieter einer WG. Ende 2010 ist eine meiner Untermieterinnen ausgezogen. Sie verweigerte in den letzten beiden Monaten die sie in der WG wohnhaft war die Nebenkosten zu zahlen. Sie wollte erst eine Abrechnung sehen. Diese kann ich noch nicht erstellen da die Anbieter mir noch keine Abrechnung ihrer Seits zugesandt haben. Daher habe ich die Kaution einbehalten um nicht auf den nicht gezahlten Nebenkosten und ggf. noch enstehenden Nachzahlungen sitzen zu bleiben. Es handelt sich dabei um 450€. Es sind jetzt 6 Monate vergangen. Abrechnungsdatum unseres Anbieters ist im März, also nächsten Monat.
Sie hat mir geschrieben das sie die Kaution jetzt wieder haben will da eine 6. Monatige Frist um sei. Andernfalls will sie rechtliche Schritte einleiten. Die Nebenkosten hat sie nach wie vor nicht gezahlt.
Frage: Habe ich jetzt wirklich ein Problem weil ich diese Frist versäumt habe, oder habe ich weiterhin das recht die Kaution einzubehalten weil es mir nicht möglich war eien Abrechnung zu erstellen? So weit ich weis habe ich 12 Monate Zeit für die Abrechnung, aber darf ich auch so lange die Kaution einbehalten?
Vielen Dank im voraus!
LG
