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Re: unterhaltsrechner wenn kinder selbst verdienen
Hallo
das Kind mit 19 Jahren ist volljährig und damit nicht mehr unterhaltspflichtig. Selbst wenn es sich noch in einer Ausbildung befindet, wäre der Verdienst zu hoch um von den Eltern Unterhalt zu fordern.
Das zweite Kind wäre unterhaltspflchtig, da es sich in einer Ausbildung befindet.
Hierbei wäre das Alter wichtig. Ist es unter 18 und lebt bei einem Elternetil, wäre der andere erstmal unterhaltspflichtig. Da er aber 650€ verdient und 90 Euro Pauschale abziehen darf, verbleiben 560€ anrechenbares Einkommen. Bei 2000€ aber immer noch weit über dem Satz (377€) in der Düsseldorfer Tabelle. Wenn er über 18 Jahre ist und eine eigene Wohnung hätte wäre sein Bedarf 670€. Nun wird aber das volle Kindergeld angerechnet und er hat 744€(560+184), also immer noch über dem Bedarf.
Fazit: Es braucht kein Unterhalt gezahlt werden. Ausserdem müssen die Kinder selber aktiv werden, wenn sie Unterhalt wollen.
Ein Fachanwalt kann das genau ausrechnen, sollte aber schon bei einer Erstberatung, zu einem ähnlichen Ergebniss kommen.
Gruss