wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

Von: , 19.11.2009 20:56 Uhr

Guten Tag

meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine Werbungskosten(920€) abgezogen?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

    Hallo,

    die Werbungskostenpauschale wird nicht bei einem MiniJob angesetzt.

    MfG

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

    Hallo,
    weil der Abzug der Werbungskosten i.H.v. 920,- Euro nur für Angestellte (bzw. für alle die mehr als einen 400 Job haben) gesetzlich vorgesehen ist. Es gibt für geringfügige Beschäftigte laut Gesetz keinen Werbekostenabzug. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

    Gruß Guten Tag

    meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
    Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
    Werbungskosten(920€) abgezogen?

  3. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

    Guten Tag

    meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
    Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
    Werbungskosten(920€) abgezogen?
    Sorry diese Frage kann ich dir nicht beantworten werde mich aber schlau machen und versuchen Ihnen eine Antwort nach zu reichen.

  4. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

    Hallo meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
    Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine Werbungskosten(920€) abgezogen?
    Entschuldigung, dass ich nicht geantwortet habe. Hatte teilweise sehr viel zu tun und jetzt bin ich krank.

    Beim Minijob findet die Werbungskostenpauschale keine Anwendung. Die Aufwendungen müssen konkret nachgewiesen werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Simsy Mone

  5. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: wohngeld werbungskosten bei geringfügiger beschäft

    Bitte nachfragen und erklären lassen v. d. Wohngeldstelle. Nachweis für die Werbungskosten (Fahrtkosten so hoch?) vorlegen beim Nachfragen. Wirklich wichtig sind die Werbungskosten dann erst bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich.

    Alles Gute
    Allgäu-Tante Guten Tag

    meine frau arbeitet in geringfügiger Beschäftigung(Minijob).
    Warum wird bei der Berechnung des Wohngeldes keine
    Werbungskosten(920€) abgezogen?

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