Miete mit 19 % abführen ??

Von: , 06.02.2011 13:39 Uhr


Hallo zusammen
Als Mieter von einem Geschäft zahle ich monatlich meine Miete. Ich muss gegenüber dem FA die Umsatzsteuervoranmeldung zum 10 des Monats bringen.
Muss ich die Miete als Netto zuzüglich der 19% mit in die Betriebsausgabe eintragen oder nur den Bruttobetrag?
Das geschäft unterliegt der Besteuerung der Umsätze nach vereinbarten Entgelten.
Danke für eure Antworten

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Muss ich die Miete als Netto zuzüglich der 19% mit in die
    Betriebsausgabe eintragen oder nur den Bruttobetrag?
    Konkrete und rechtssichere Antworten gibt es nur beim Steuerberater und/oder Anwalt. Alles weitere ist meine persönliche Meinung.

    Auf der Umsatzsteuervoranmeldung gibt es zwei Spalten. Die eine, „Bemessungsgrundlage“ ist für den Nettobetrag ohne USt, und die zweite für die Steuer.

    Und: wenn du „Netto zzgl. USt“ und „Bruttobetrag“ gegenüberstellst, ist das sehr verwirrend. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist Brutto = Netto + USt.

    • Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Miete mit 19 % abführen ??

      Sorry: meine ich auch. danke für die Antwort
      Eine Frage/Empfehlung hätte ich noch zu stellen

      Muss ich die Zahlung/Gehalt an meine Angestellte auch
      mit Netto+ 19 % = Brutto als Betriebsausgabe händeln ?
      ??
      Mfg
      PS 996

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Miete mit 19 % abführen ??

        Muss ich die Zahlung/Gehalt an meine Angestellte auch

        mit Netto+ 19 % = Brutto als Betriebsausgabe händeln ?
        Ich finde es unverantwortlich, sich Angestellte zu leisten, aber, wenn man selbst die Kenntnisse nicht besitzt, keinen Steuerberater bzw. Buchhalter dafür zu beauftragen. Wenn da etwas falsch abgerechnet wird, und Nachforderungen auf dich zukommen, die du nicht begleichen kannst, kann das auch negative Konsequenzen für deinen Angestellten haben. Ich halte die Frage daher für dieses Forum ungeeignet.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Hallo,

    ich frage mich gerade, wo Du in einer USt-Voranmeldung eine Betriebsausgabe eintragen kannst.

    Normalerweise trägst Du doch deine eigenen Ausgangsumsätze netto bei den Umsätzen ein und bei der
    Vorsteuer trägst Du dann die Umsatzsteuer, die Du bei
    deinen Ausgaben an diverse Unternehmer gezahlt hast, ein.

    Also bei der Miete, ist die Miete ja dein Aufwand und die darauf entfallende Umsatzsteuer trägst du als Vorsteuer ein. Nix brutto oder netto!

    Gruß, Moni

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Hallo PS

    Wohne selbst im Ausland und kann leider nicht weiterhelfen.

    Freundliche Gruesse

  4. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    hallo,
    ich kann ihnnen bei diesem thema leider nicht weiterhelfen, da ich selber kein geschäft habe/auch keine hatte...
    kenn mich da leider nicht aus, tut mir leid...
    trotzdem viel glück um antwort auf ihre frage zu bekommen...
    freundliche grüsse

  5. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Hallo,

    du musst sowohl den Nettobetrag als auch den Umsatzsteuereinteil in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

    MfG

    Jan Schaarschmidt

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Verstehe nicht ganz das Problem. Aber ich versuchs mal.

    Vereinbarte Entgelte hat NICHTS mit Ausgaben, sondern nur mit Ihren Umsätzen zu tun.

    Wenn, ich betone WENN, in Ihrer Miete MWSt enthalten ist, so bekommen Sie diese Steuer als Vorsteuer vom FA zurück (Kennzahl 66 der USt-Voranmeldung, NUR den Steuerbetrag eintragen).

    Soweit hilfreich ? Oder habe ich etwas falsch verstanden ?

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Miete mit 19 % abführen ??

    Hallo,

    soweit mit bekannt ist:

    die Miete sind als Kosten netto einzutragen und die Vorsteuer darauf ist abzugsfähig, diese muss in die Spalte, ich denke 66 in der UST Voranmeldung.

    LG
    Short-Snake

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