Verpfändung Banken

Von: , 07.02.2011 11:55 Uhr


Wir (ich und mind. 2andere Kollegen) haben bei der Arbeit leider einen Fehler gemacht. Wir haben auf ein falsches Konto 60.000 Euro überwiesen. Als uns der Fehler aufgefallen ist haben wir die Firma umgehend informiert und auch umgehend 30.000,00Euro wieder zurück bekommen. Mir würde versprochen das wir die weiteren 30.000 Euro auch noch zurückerstattet bekommen. Nur leider sei der Rest auf dem Konto verschwunden. Wie sich dann später herausstellte hat die Sparkasse die anderen 30.000 Euro verwendet um einen Kredit der Firma welcher Rückständig war zu tilgen.

1.Frage: Dürfen die das überhaupt?

2.Frage: insbesondere wenn das Geld nachweislich falsch überwiesen wurde und dem Empfänger gar nicht gehört.

3. Können wir hier gegen die Sparkasse klagen?

Das Problem ist nämlich jetzt das die Firma mittlerweile Insolvenz anmelden musste und die 30.000 Euro somit sogut wie verloren sind.

Viele Dank für die Hilfe und Antworten

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Verpfändung Banken

    Hallo,


    das Geld wurde durch einen Fehler von euch leider an das falsche Konto überwiesen. Im Normalfall würde die zuständige Bank ihren Kunden auf den Fehler aufmerksam machen. Sie "müssen" es aber nicht zurücküberweisen, sondern nur wenn ihr Kunde sie beauftragt. Im Zweifel würde man dann also um ein zivilrechtliches Verfahren nicht drumherum kommen, falls der "beglückte" Kontoinhaber nicht zurücküberweisen möchte.

    Nun ist es in diesem Fall aber noch ein bißchen komplizierter, da die Firma Insolvenz angemeldet hat und es jetzt unter anderem fraglich ist, ob die restlichen 30000 Euro zur Insolvenzmasse gehören oder nicht.

    Auch kann ich leider nicht genau sagen, ob das Verhalten der Sparkasse zumindest laut Gesetz richtig war oder nicht.

    An eurer Stelle würde ich definitiv euren Rechtsanwalt zu Rate ziehen, da es hier schon eindeutig in den juristischen Bereich hineingeht.
    Vielleicht gibts ja auch einige Juristen hier bei Wer-weiss-was, die helfen können.

    Ansonsten wünsche ich euch alles Gute bei dem Vorfall und hoffentlich renkt sich das irgendwie ein!

    Alles Gute
    Sebastian

    P.S. Meiner Meinung nach(leider nur meine Meinung) durfte die Sparkasse das Geld nicht zur Tilgung des Kredites benutzen bzw. jetzt zurückhalten, da die insolvente Firma das Geld ja anscheinend aus freien Stücken zurücküberweisen wollte und ihr somit keinen Titel vor Gericht erkämpfen musstet. Ob das der Gesetzgeber genauso sieht oder das man unter Umständen die 30000 direkt von der Sparkasse einklagen könnte, steht leider auf einem anderen Blatt.

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Verpfändung Banken

    Hallo,
    das kommt drauf an, ob für die Bank zu genau dem Zeitpunkt des Geldeingangs erkennbar war, dass es sich hier um einen Fehler gehandelt hat. Für genaue Auskünfte müsste man sich jedoch die Details anschauen, und auch den Fehler an sich beurteilen. Beispielsweise haben Sie sehr gute Chancen bei einer Klage gegen die Bank, wenn Sie in die Überweisung einen anderen Empfänger eingetragen hatten, als den tatsächlichen und nur die Bankverbindung der jetzt insolventen Firma verwendet haben. Diese Beurteilung kann jedoch nur ein Fachjurist vornehmen. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich an ein einen solchen zu wenden. Eine pauschale Beantwortung ist ohne Sichtung der erfolgten Buchungen und Zahlungsaufträge nicht möglich.
    Viele Grüße, S. Huf

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Verpfändung Banken

    Gegen die Sparkasse klagen könnt Ihr natürlich. Der Erfolg dürfte jedoch bei Null liegen.
    I. d. R. wird die Sparkasse im Rahmen des Kreditvertrages entsprechende Abtretungsvereinbarungen für Guthaben o.ä. abgeschlossen haben, sodass sie völlig zu Recht auf die Guthaben bzw. Zahlungseingänge zurückgreifen kann.
    Ob die Zahlungseingänge berechtigt sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Dies muss die Sparkasse auch nicht prüfen. Auch wäre die Sparkasse nicht berechtigt das Geld einfach zurück zu überweisen, da es ab Zahlungseingang dem Empfänger zusteht.

    Einzige Möglichkeit ist hier, gegen den "falschen" Empfänger zivilrechtlich vorzugehen. Aber wenn der bereits in der Insolvenz, werdet ihr Euch da auch in der Reihe der Gläubiger ganz weit hinten einreichen dürfen.

  4. Antwort von nach 23 Tagen 0 hilfreich
    Re: Verpfändung Banken

    Das fällt doch unter Rectsberatung, oder ???
    Bitte einen Juristen fragen...

    Gruß
    U. Staats

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