Muss man als Arzt eine umsatzsteuererklärung ...
Von: , 07.02.2011 21:35 Uhr
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
Hallo,
wenn man keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringt und auch nicht dahin gehend das Wahlrecht ausübt, braucht man auch keine USt-Erklärung abgeben.
Das erkennt man daran, ob in den Rechnungen USt ausgewiesen ist oder nicht.
Die Vorsteuer (also USt die man selbst zahlt) kann man nur zurück bekommen, wenn man USt zahlt.
Gruß
Hallo,
Dafür müsste ich etwas genauer wissen!
Sind Sie ein selbständiger Arzt? oder z.B. in einem Krankenhaus angestellt? oder sind Sie Mitteilhaber einer Gemeinschaftspraxis? Erst dann kann ich ihnen eventuell weiterhelfen.
Gruß
monika61
Habe eine eigene Praxis,
aber nur ärtliche Leistungen, keine Kosmetik, keine Laborsachen..
Ich weiß daß ich keine abgeben müsste, aber das grösste Problem von mir ist wo daß denn geschrieben steht..
habe mittlerweile 4 Kollegen angerufen, und alle sagen mir sie würden keine abgeben.
es wurmt mich als ich zu ihm hingegangen bin um das zu erfragen er zu mir sofort gesagt hat er würde das zurücknehmen.und mir dann 14 Tage vor Abgabe das mandat gekündigt hat. Mir geht es vielmehr ums Prinzip, ich habe das ungute gefühl es ist eine masche von ihm.. Er berechnet das einfach so um sein honorar zu steigern obwohl es nicht gebraucht wird.
Hallo,
Wenn die Kollegen keine Umsatzsteuer abgeben,dann ist es bei ihnen wahrscheinlich genauso.
Zur Sicherheit würde ich mich bei einem anderen Steuerberater trotzdem nochmals erkundigen.Zur Not beim Finanzamt.
Falls Sie an den Steuerberater schon etwas bezahlt haben,dann fordern Sie ihr Geld zurück.Das ist wirklich Abzocke was der macht.Sagen Sie im die Meinung,denn so einer ist nicht geschäftsfähig.
Gruß
monika61
Auch als Freiberufler hat man Einnahmen UND Ausgaben, welche man steuerlich geltend macht.
Daher gilt:
Grundsätzlich müssen alle Freiberufler Umsatzsteuer abführen.
Freiberufler, auf die die Kleinunternehmerregelung zutrifft, müssen jedoch keine Umsatzsteuer zahlen. Die Kleinunternehmerregelung gilt bei einem Bruttoumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro im Vorjahr, sowie einem voraussichtlichen Bruttoumsatz von nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr. Wenn der Umsatz über den genannten Beträgen liegt, muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden.
Das stimmt nicht so, ärztliche Leistungen sind Umsatzsteuerbefreit § 4 Nr. 14 UStG,
Richtig.. Definition Arzt?
Z.Bsp. Die medizinische Beratung kann nur von einem Arzt durchgeführt werden. 4 Sie ist als ärztliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Die Sozialberatung durch einen Arzt ist dagegen keine ärztliche Tätigkeit und daher auch nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei.
Daher ist zu der Umfang der Steuerbefreiung siehe Abschnitt 91 a zu beachten.
Hallo,
Nach der jetzigen Rechtslage sind ärztliche Leistungen, die der Diagnose, Genesung oder Linderung von Krankheiten, der Gesunderhaltung oder dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Patienten dienen, umsatzsteuerfrei. Andere von Ärzten erbrachte Leistungen unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Mfg
Angela06
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
Auch Ärzte unterliegen der Umsatzsteuerpflicht!!!
Warum Sonderregelungen für die weißen Kittel ????
Guten Tag,
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
Wie oben schon erwähnt, sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerbefreit nach §4 UStG. Jedoch schränken EU-Richtlinien (hab jetzt nicht genau im Kopf welche), die beruflich bezogene Ausnahme ein auf eine mehr praxisorientierte ein. Im Klartext: Nur ärztliche Leistungen mit therapeutischem Hintergrund unterliegen der Befreiung. Andere ärztliche Leistungen (z.B. Untersuchung zur Taucheignung, jede Menge Gutachten, einige IGEL Leistungen, Verkauf von Kontaktlinsen/Spiralen/Inlays/Nahrungsergänzungsmitteln) ist jedoch umsatzsteuerpflichtig. Wenn dies den Betrag von 17.500 € im Vorjahr (inkl. USt) und 50.000€ im lfd. Jahr voraussichtlich nicht übersteigt, so kann man sich mit der sog. Kleinunternehmerregelung von der "umsatzbesteuerung" befreien. Eine "Null"-Umsatzsteuererklärung ist trotzdem 1x jährlich abzugeben, die lästige Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich) entfällt allerdings.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie sicher die eine oder andere umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht haben und somit auch sicher eine Umsatzsteuererklärung vonnöten gewesen wäre. Dies hätte allerdings auch eine seriöse Buchhaltung vorausgesetzt, welcher wiederum eine seriöse Beratung vorangehen sollte, welche in Ihrem Fall wohl nicht gegeben war.
Hoffe ich konnte helfen.
Guten Tag,
... abgeben, obwohl man keine umsatzsteuer erhebt?
ich denke mein Steuerberater will mich nur abzocken..
Wie oben schon erwähnt, sind ärztliche Leistungen umsatzsteuerbefreit nach §4 UStG. Jedoch schränken EU-Richtlinien (hab jetzt nicht genau im Kopf welche), die beruflich bezogene Ausnahme ein auf eine mehr praxisorientierte. Im Klartext: Nur ärztliche Leistungen mit therapeutischem Hintergrund unterliegen der Befreiung. Andere ärztliche Leistungen (z.B. Untersuchung zur Taucheignung, jede Menge Gutachten, einige IGEL Leistungen, Verkauf von Kontaktlinsen/Spiralen/Inlays/Nahrungsergänzungsmitteln) ist jedoch umsatzsteuerpflichtig. Wenn dies den Betrag von 17.500 € im Vorjahr (inkl. USt) und 50.000€ im lfd. Jahr voraussichtlich nicht übersteigt, so kann man sich mit der sog. Kleinunternehmerregelung von der "umsatzbesteuerung" befreien. Eine "Null"-Umsatzsteuererklärung ist trotzdem 1x jährlich abzugeben, die lästige Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich) entfällt allerdings.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie sicher die eine oder andere umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht haben und somit auch sicher eine Umsatzsteuererklärung vonnöten gewesen wäre. Dies hätte allerdings auch eine seriöse Buchhaltung vorausgesetzt, welcher wiederum eine seriöse Beratung vorangehen sollte, welche in Ihrem Fall wohl nicht gegeben war.
Hoffe ich konnte helfen.