Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

Von: , 09.02.2011 14:35 Uhr

Hallo liebe Experten,

es gibt bereits eine ähnliche Frage zum Thema doppeltes Einkommen. Aber hier ist die Situation ein wenig anders.
Habe einen Bekannten, welcher in der Schweiz arbeitet. Der zieht nun nach Deutschland zurück, ist aber in der glücklichen Lage, sowohl für den bestehenden Arbeitgeber voll zu Arbeiten, als auch in Deutschland voll zu arbeiten (home Office macht es möglich).

Nun verdient er in beiden Ländern volles Gehalt.
Zeitlich ist er mit knapp über 200 Tagen eher in Deutschland anwesend. Aber Lebensmittelpunkt ist eher Schweiz (Hauptwohnsitz, Familie, Vereine, etc.).

Wo muss er nun bitte was versteuern?
Wollen die Schweizer das deutsche Gehalt in der Steuer anrechen, und wollen die Deutschen das schweizer Gehalt in der Steuer anrechnen?

Ist die 183 Tage Regelung relevant? Das volle Monatsgehalt wird ja in der Schweiz erwirtschaftet, auch wenn er dort nicht anwesend ist.

Sollte man auf Basis von Homeoffice evtl. zusehen, dass beim Deutschen Arbeitgeber weniger Anwesenheitstage anfallen, so dass man mehr als 183 Tage in der Schweiz ist?

Vielen Dank für Hilfestellung

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 27 Minuten 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Leider kann ich dazu nichts antworten, daß das selbt für mich ein neues Thema ist.

    Grüße: Tobias

  2. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Hallo


    Auch wenn es verrückt tönt: Ich würde mich an das Schweizer Steueramt wenden und fragen:
    a) die haben ein Interesse, dass er in der Schweiz Steuern bezahlt
    b) Lebensmittelpunkt ist i.d.R. entscheidend
    c) Die deutschen Behörden "kennen" ihn ja noch nicht und haben keinen Grund ihn zu "suchen"

    Aber versteuern muss er alles in der Schweiz!

    Gruss

    Heinz

    PS: Wenn er sich aus der Schweiz abmeldet und trotzdem seine Familie und seinen Lebensmittelpunkt dort hat, bekommt er ein Problem!

  3. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Sorry, keine Ahnung.
    Gruß Claus

  4. Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Tut mir leid. Keine Ahnung was Steuerfragen anbelangt.

  5. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Gruezi wohl
    leider weiss ich zu diesem Thema garnichts.
    liebe grüße Stefan

  6. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Hallo,

    leider kann ich nicht weiter helfen. Sorry

    Mfg
    Michelle

  7. Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Kann leider auf diese Frage nicht antworten !!

  8. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Hallo Lieber Frager
    Falls Deine Frage noch icht beantwortet wurde, sende mir einen Kommentag

  9. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Hallo,

    normalerweise zählt der Lebensmittelpunkt, also die 183 Tage. Wenn er in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, bekommt er auch alle Freibeträge von hier, bei beschränkter steuerpflicht nicht, da müßte man also einen Steuerberater fragen, der das schweizerische Steuerrecht auch kennt und der sagen könnte, wo es besser für ihn ist. Mit der schweiz gibt es aber auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, damit er eben nicht sein Einkommen doppelt versteuert.

  10. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz


    Hallo,
    diesbezüglich bin ich leider überfragt.

    Mit freundlichen Grüßen

  11. Antwort von nach 17 Tagen 0 hilfreich
    Re: Doppeltes Einkommen Deutschland Schweiz

    Hallo,

    mit der Doppelbesteuerunag Ausland kenne ich mich leider nicht aus.

    MfG

    Stefan Seidel

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