Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.

Von: , 09.02.2011 15:51 Uhr


Hallo zusammen, mein ehemaliger Vermieter hat nach meinem Auszug überraschenderweise einen Teil der Kaution einbehalten. Zugrunde liegt ein Standard Mietvertrag, die Wohnung wurde 1,5 Jahre bewohnt, bei Auszug wurden Löcher verschlossen und die Wohnung normal gereinigt.
Vereinbart war mündlich bei Mietvertragsschluss, dass bei Auszug ein Maler in beauftragt vom Vermieter in die Wohnung geschickt wird und dass dieser streicht, damit das ganze ordentlich erledigt wird. Vereinbarung hierbei war, dass nur die Materialkosten vom Mieter getragen werden, keine Lohnkosten für den Maler. Jetzt wurden eben diese Lohnkosten zusätzlich auch noch einbehalten, und diese fallen natürlich am höchsten aus. Wäre das so klar gewesen hätten wir natürlich selbst gestrichen. Irgendjemand eine Idee?

Vielen Dank schon mal!

Grüße
Chris

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.

    Hallo,

    Ich kann ihnen nur raten in Zukunft alles schriftlich festzuhalten mit beiderseitiger Unterschrift.
    Denn hier steht es Aussage gegen Aussage wo Sie meistens den kürzeren ziehen.Sie können ihren Ex-Vermieter nochmals auffordern dass Sie nur Materialkosten ausgemacht hatten und das Sie den Rest des Geldes zurückhaben möchten.Sie können auch noch vortäuschen das Sie beim Mieterschutzbund sind und das Sie sich dann an den wenden wenn er die Lohnkosten nicht zurückbezahlt.
    Verlangen Sie außerdem noch die Rechnungen von den Materialkosten,denn die können Sie steuerlich absetzen und das er Sie dabei nicht nochmal betrügt.
    Vielleicht bekommt er doch noch etwas Angst und merkt dabei das er keine dumme Person vor sich hat.

    Viel Glück
    monika61

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.


    Sie können das akzeptiern oder versuchen den Einbehalt herauszuklagen. Aussichten?!?

  3. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.


    Hallo chrizzz7,

    bei einer Überprüfung von Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen ist eine absolute "Wortklauberei" erforderlich. Wir empfeheln daher dringend dies vor Ort von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Denn pauschale Aussagen verbieten sich in diesem Bereich vollständig.

    Mit freundlichen Grüßen

  4. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.


    Hallo,
    sollten genug Zeugen für diese mündliche Absprache zur Verfügung stehen, kann man den Betrag einklagen.

    Peter

  5. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Vermieter hat Teil der Kaution einbeh.

    Hallo,
    grundsätzlich kann der Vermieter die Kaution einbehalten, bis alle Abrechnungen mit der Wohnung vorgenommen worden sind (Betriebskosten zB).
    Es wird nicht klar, ob de Vermieter hier die Kaution anteilig vorbehaltlich einbehalten hat oder ob er einen Teil davon für die Malerarbeiten benutzt hat. Letzteres dürfte er nur in Absprache mit dem Mieter.
    Mündliche Vereinbarungen sind Verträge. Hilfreich ist es, um Missverständnisse etc. zu vermeiden, dies stets schriftlich festzuhalten.
    Hier ist der Fall abgeschlossen: Maler hat die Arbeiten schon ausgeführt.
    Ich würde, wenn die mündliche Vereinbarung so getroffen worden ist und schriftlich dem nichts Gegenteiliges entgegensteht, in einem Schreiben nur die Materialkosten übernehmen mit Hinweis auf die mündliche Vereinbarung.
    Fakt ist aber wohl: Der Mieter müsste eventuell die Kautionsherausgabe entsprechend einfordern und später eventuell einklagen.
    Schlussendlich müsste der Mieter eigentlich gar nicht renovieren, da er nur 1,5 Jahre in der Wohnung gelebt hat. Das heißt: Die üblichen Fristen zur Renovierung sind nicht abgelaufen. Ein Mieter muss nur selbst Verwohntes in Stand setzen. Normale Abnutzung innerhalb einer so kurzen Frist gehört nicht dazu.
    Also müsste der Vermieter nach meiner Lageeinschätzung nicht renovieren, also weder Maler noch Material bezahlen.
    Wie beide Parteien sich einigen, inwieweit der Vermieter die Gültigkeit des mündlichen Vertrages einfordert...siehe oben.

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