Privatinsolvenz
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 21.11.2009 20:49 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin gerade auf dem Weg, in Privatinsolvenz zu gehen. Lt. Pfändungstabelle gibt es bei meinem Arbeitseinkommen keinen pfändbaren Betrag.
Aber ich weiß nicht, was alles zum pfändbaren Einkommen gehört!? Nettolohn? Kindergeld? Unterhalt vom Kindesvater? Noch etwas?
Weiterhin wohnt mein großer Sohn (22) nicht mehr in meinem Haushalt, ist aber noch in der Ausbildung und ich unterstütze ihn (freiwillig) etwas finanziell. Zählt er als unterhaltspflichtige Person? Meine Tochter ist 18, wohnt noch in meinem Haushalt, besucht das Gymnasium, zählt sie als unterhaltspflichtiges Haushaltsmitglied?
Danke für deine Hilfe und Infos,
Regine
