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Re: lebensversicherung
Hallo Ursula,
Punkt 1) eine Ausbildungsversicherung ist keine bestimmte Versicherungsart. Es gibt Versicherung auf das Er und Ableben, auf das Erleben auf das Ableben, term fix Versicherungen auf einen bestimmten Termin.
Sollte als Ausbildungsversicherung eine term fix gewählt worden sein so liegt die Leistung darin das die Prämien bei Tod des Versorgers (wer immer hier als Versorger versichert war das kann auch die Oma sein) von der Versicherung weiterbezahlt werden und zum ABlauf der volle Betrag vorhandne ist.
2)Egal welche Form gewählt wurde gibt/gab es die Unteilbarkeit der Prämie das heißt das dem Versicherer immer eine volle Jahresprämie zu bezahlen ist. Dieser kann sie technisch stunden und bekommt dafür das er z.B. bei monatlicher Zahlung die Prämie bis zu 11 MOnat später bekommt ein Entgelt in Form des Unterjährigkeitszuschalges. Im Leistungsfall werden die noch offenen Prämien vom Leistungsbetrag abgezogen.
Es gibt auch Versicherungen die im Leistungsfall gleich abrechnen und dann aber auch einen eventuell niedrigeren Wert (Gewinnbeteiligung) ausbezahlen.
Ob einen ganze Jahresprämie gebührt oder nicht hängt daher maßgeblich von den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen ab. Jedoch ist die Zahlung einer ganzen Prämie (und damit das einbehalten der restlichen Moante bei sogeannter unterjährigen Zahlung( monatlich hier) korrekt.
Freundliche Grüße
Martina
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