Mieterrecht bei umfassender Wohnungssanierung

Von: , 09.02.2011 23:28 Uhr

Liebe Experten, meine Frage ist folgende:
Welche Rechte hat ein Mieter (Welche Pflichten ein Vermieter) bei einer umfassenden Wohnungsaufwertung wie im folgenden beschrieben: Erneuerung der Elektrik auf aktuellen Stand der Technik, Komplette Badsanierung inkl. Fliesen, Sanitäreinrichtung und Gastherme/Etagenheizung. Verlegung der Heizungsrohre unter Putz, Erneuerung der E- und Wasserversorgung in der Küche.
Während dieser Zeit ist die Wohnung unbewohnbar, meine CD-und Schallplattensammlung von ca. 9000 Stück und den dazugehörigen Regalen, einschließlich der Wohnmöbel sind im Weg.
Nun zu den Fragen:
Wer zahlt mein Ausweichquartier? Wer leert die Möbel und zerlegt diese um den Handwerkern Platz zu schaffen? Wer sichert und lagert mein Hab und Gut? Und zu guter letzt: welchen Zustand müssen die Bearbeiteten Wände nach dem Verlegen der Kabel und Rohre haben?
Ich bin gesundheitlich und finanziell nicht in der Lage, das zu stemmen.
Ich habe heute das Anschreiben mit der Ankündigung für den Sommer erhalten, eine Mieterhöhung um ca. 40% wurde auch angekündigt.

Für Euren Rat im Voraus Dank

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Mieterrecht bei umfassender Wohnungssanierung

    Sorry, dass sind spezielle Fragen zum Mietrecht die ich nicht beantworten kann.


    viele Grüße

    Heinz

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mieterrecht bei umfassender Wohnungssanierung

    Hallo,
    leider kann ich Dir dazu keine Antwort geben. Was wäre dann mal, wenn Du Dich an den Mieterschutzbund wendest?
    Mieterhöhung um 40%? Hammer!!!
    Gruß

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Mieterrecht bei umfassender Wohnungssanierung

    Hallo kabuddschino,

    leider kenne ich mich mit Mietrecht nicht aus, tut mir leid.

    Gruß aus M

  4. Antwort von nach 25 Tagen 0 hilfreich
    Re: Mieterrecht bei umfassender Wohnungssanierung

    Hallo Kubuddschino,

    wenn der Vermieter diese Baumaßnahmen durchführen lassen will, muss er dir ein Ausweichquartier und eine Möbelaufbewahrungsmöglichkeit kostenfrei zur Verfügung stellen. Schließlich will er danach eine erhöhte Miete von dir bekommen. 40% ist allerdings nicht statthaft. Hierzu gibt es, je nach Modernisierungsgrad, eine maximale Höchstgrenze der Mieterhöhung. Hierzu kann ich dir nur dringend empfehlen, den Mieterschutzbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen. Der Teufel steckt im Detail.

    MfG Andreas

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