Antwort
von
nach 51 Minuten
0
hilfreich
Re: Messie ist Eigentuemer einer Wohnung
Ich bin zwar kein Anwalt, kann also keine 100%ig rechtssicheren Tipps geben (Sie haben ja bereits RA befragt), aber meines Erachtens muss man unterscheiden:
1. seine Wohnung, Auto, Keller, etc. sind seine Sache. Da darf er müllen, wie er will.
2. beim Gemeinschaftseigentum (Garage, gemeinsamer Keller, etc.) kann man dagegen vorgehen.
In seinem Eigentum darf er aber nicht so viel müllen, dass eine Belästigung oder eine Wertminderung der Anlage vorliegt (Geruch, Schäden an der Bausubstanz, Ungezieferbefall durch den Müll, sinkender Wiederverkaufswert, etc.), Wenn bereits Polizei und Feuerwehr da waren und Fotos vorliegen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, den Zustand zu beenden, notfalls vor Gericht.
Enteignen geht wahrscheinlich nicht, außer der Mensch ist jenseits seiner geistigen Fähigkeiten.
Was die Kosten angeht, das kann Ihnen nur der RA sagen (Angebot einholen bzw. Kostenschätzung). Ist Ihre WEG rechtsschutzversichert? Wenn nicht, ist eine gemeinsame Klage (mit Kostensplitting) sicher besser und billiger, als den Zustand weiterhin zu ertragen und Geld durch Mietkürzungen zu verlieren. Auf wie viele Köpfe würde sich das denn verteilen? Wenn der Messie den Prozess verliert, muss er wahrscheinlich das meiste selber zahlen. Vielleicht erreicht man ja über das Kostenargument, dass er sich helfen lässt.
Wenn Sie Verwandte und/oder Freunde kennen, würde ich die auch mit einbeziehen. Die können oft mehr erreichen als offizielle Stellen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Viel Glück!
seekir