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Re: Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??
Hi,
habe mal rumgesucht, ganz hilfreich ist folgender Artikel: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt, ab dem du Schülerbafög beziehen wirst; ist natürlich blöd, wenn sich zwischenzeitlich die Regelungen zu deinen Ungunsten verändert haben, aber rechtlich o.k. (schließlich profitieren ja auch diejenigen von einer Erhöhung, die zu einem früheren Zeitpunkt den Antrag gestellt haben)Vielleicht nutzt dir die im Artikel genannte Härtefallregelung was (Pkw notwendig)
Sollte es wirklich der Fall sein, dass der Antrag für Schule ab Oktober 2010 gilt, die Rechtsänderung aber erst zum neuen Jahr gültig wird, müssten die ersten drei Monate nach altem Recht berechnet werden.
LG, viel Glück beim Kampf mit der Bafög-Bürokratie
figuralis