Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??

Von: , 14.02.2011 22:00 Uhr

hi,
Ich habe im Oktober einen Antrag auf Schülerbafög gestellt. Zu diesem Zeitpunkt lag mein Vermögen und der wert meines PKWs unter den Grenzen von 5200€ und 7500€.

Dennoch wurde mein Antrag abgelehnt weil in der Zwischenzeit beschlossen wurde, dass ein PKW voll angerechnet wird.
Kann das Rückwirkend überhaupt gelten?

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??

    Hallo,

    ja leider!

    Lies Dir trotzdem die Tipps und Tricks auf folgende Seite durch, vielleicht gibt es für Dich einen Ausweg unter den Härtefallregelungen:

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

    Viel Erfolg!

    Vita

  2. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??

    Hi,

    habe mal rumgesucht, ganz hilfreich ist folgender Artikel: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

    Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Zeitpunkt, ab dem du Schülerbafög beziehen wirst; ist natürlich blöd, wenn sich zwischenzeitlich die Regelungen zu deinen Ungunsten verändert haben, aber rechtlich o.k. (schließlich profitieren ja auch diejenigen von einer Erhöhung, die zu einem früheren Zeitpunkt den Antrag gestellt haben)Vielleicht nutzt dir die im Artikel genannte Härtefallregelung was (Pkw notwendig)

    Sollte es wirklich der Fall sein, dass der Antrag für Schule ab Oktober 2010 gilt, die Rechtsänderung aber erst zum neuen Jahr gültig wird, müssten die ersten drei Monate nach altem Recht berechnet werden.

    LG, viel Glück beim Kampf mit der Bafög-Bürokratie

    figuralis

  3. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??

    hallo, sorry da kann ich dir auch nicht weiterhelfen.
    bin auch kein experte, sondern nur interessierte.
    Erkundige dich mal auf der seite studis online, vielleicht bekommst du dort nähere infos.
    viel glück.
    gruss roswitha

  4. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gelten neue Regeln für Bafög-Anträge rückwirkend??

    Ist mir nicht bekannt.Normalerweise gilt alles ab der Antragstellung.

    Gruß Edo

Jetzt auf diese Frage antworten.