Lohnfortzahlung bei Kündigung

Von: , 15.02.2011 15:48 Uhr

Inwiefern hat man, nach der Kündigung AG-seitig, während der Probezeit innerhalb einer Krankschreibung, das Recht auf Lohnfortzahlung?

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten 0 hilfreich
    Re: Lohnfortzahlung bei Kündigung

    Der Arbeitgeber muss nur bis zum letzten Tag der Beschäftigung zahlen, auch wenn die Krankschreibung darüber hinaus geht. Insofern besteht zumindest gegen den Arbeitgeber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende der Krankheit.
    Ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit müsste (unabhängig vom Gesundheitszustand) die Agentur für Arbeit ihre Zahlung aufnehmen, vorausgesetzt, man meldet sich arbeitslos.
    Gruß

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Lohnfortzahlung bei Kündigung

    Frage bitte bei Deiner zuständigen Gewerkschaft nach, womöglich gibt es tarifliche Regeln.
    Roland

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Lohnfortzahlung bei Kündigung


    Inwiefern hat man, nach der Kündigung AG-seitig, während der
    Probezeit innerhalb einer Krankschreibung, das Recht auf
    Lohnfortzahlung?
    sicherlich nur bis zum Kündigungsdatum

Jetzt auf diese Frage antworten.