Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

Von: , 17.02.2011 13:25 Uhr


Hallo,

es geht um folgende Sache. Mein Opa ist vor ca. 2 Jahren verstorben und hinterlies ein Haus. Dieses hatten wir nach Absprache mit meinem Onkel verkaufen wollen. Nach einiger Zeit gab es einige Interessenten. Bei Angaben zum haus verliesen wir uns auf die Angaben,die mein Opa zu Lebzeiten uns gemacht hatte, unter anderem ging es um die Elektroleitungen,die laut seiner Aussage 2002 erneuert wurden. Aufgrund dieser Aussage, gingen wir davon aus,dass es richtig ist und gaben dieses beim Hausverkauf auch an. Nun nach Abwicklung des Kaufvertrages usw. erhielten wir einen Brief mit der Aufforderung ca. 5000 Euro an die Käufer zu zahlen, da wir vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben! Meine Frage ist nun: Müssen wir den Schaden bezahlen, den die Käufer durch Eigenleistung behoben haben? Oder sollen wir gegenhalten? schließlich ist es nicht unserer Haus und wir hatten uns auf die Aussage meines Opas verlassen? Desweiteren ist die Frage, muss mein Onkel,der sich die ganze Zeit nicht um den hausverkauf interessiert hat,auch die Hälfte bezahlen? Bitte um schnelle Hilfe und antwort...

ich weiß echt nicht mehr weiter...

Viele Grüße
Sabine

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Hallo Sabine,

    was meinen Sie denn damit, dass es nicht Ihr Haus ist? Wem gehört es denn?

    Grundsätzlich lässt sich Ihre Frage so pauschal und in diesem Rahmen hier nicht beantworten, da ich weder den Kaufvertrag noch den Schriftverkehr mit den Käufern kenne. Ich kann Ihnen daher nur raten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und stehe hierfür natürlich gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp Spoth

    • Antwort von nach 11 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

      Viele Dank für die schnelle Antwort.

      Also, das Haus gehört meinen Opa, als Erben treten mein Papa und mein Onkel ein.
      Dürfen denn die Käufer sich allein auf die Angaben des Verkäufers verlassen,auch wenn dieser nicht der Eigentümer ist?

      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

        Hallo,

        verkaufen kann das Haus natürlich nur der Eigentümer, also in diesem Fall die Erbengemeinschaft bestehend aus Ihrem Vater und Ihrem Onkel, auch wenn sie sich durch jemand anderen vertreten lassen. Aber normalerweise muss man für so etwas ja zum Notar und in dem Vertrag wird in aller Regel auch etwas zu evtl. Mängeln gesagt. Vielleicht schauen Sie dort mal rein.

        Was die Angaben angeht, stellt sich mir die Frage, worauf sich ein potentieller Käufer denn sonst verlassen soll, als die Angaben des Verkäufers? Eine Verpflichtung des Käufers, das Kaufobjekt begutachten zu lassen, besteht jedenfalls nicht.

        Mit freundlichen Grüßen
        Philipp Spoth

  2. Antwort von nach 39 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Hallo,
    Sie können nur um die 5.000,- € verhandeln....andersweitig werden Sie keine Chance haben !!! Versuch Sie die Leute auf ca. 3.000,- € runterzubringen.....der Onkel muß auf jeden Fall mitzahlen wenn er die Hälfte des Verkaufspreises erhalten hatt.

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 48 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Meine Meinung:
    Der Hauskäufer kann sich auf die Hausbeschreibung verlassen. Es ist nicht seine Pflicht Ihre Angaben zu überprüfen. Über die rechtlichen Folgen weiß ich nicht Bescheid.

  4. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Hallo Sabine es tut mir Leid,aber das weiß ich leider auch nicht.
    l.G.Schattengras

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

      Vielen Lieben Dank für die zahlreichen Antworten.
      Ich werde mich mit meinem Papa beraten wie wir weiter vorgehen werden.
      Aber vielen dank für Ihre schnelle Antworten.

      Viele Grüße
      Sabine

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

      Hallo,

      was steht ihm notariellen Kaufvertrag?
      Die Verkäufer versichern, dass die Elektroleitungen 2002 erneuert wurden
      oder
      Der Käufer kauft das Haus wie besichtigt ohne jede Gewähr für Grenze Güte und Beschaffenheit.

      Zum weiteren Punkt frage ich, ob der Opa vielleicht doch die Wahrheit gesagt hat und nur nicht alle Leitungen erneuert wurden. Evtl. hat er nur teilweise Leitungen erneuert.
      Also,
      erst einmal den Vertrag prüfen und dann den Notar befragen, der die Beurkundung durchgeführt hat, wie der Vertragsinhalt zu verstehen ist.
      Evtl. dann noch einmal melden.
      MfG
      PB

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Hallo,
    es kommt darauf an, ob Sie wußten, falsche Angaben gemacht zu haben. Falls das nicht nachgewiesen werden kann, haben Sie nichts zu befürchten.
    Es sei denn, dass zugesichert (garantiert) wurde, dass die Leitungen neu waren. Dann haften Sie aus der Garantiezusage.

    Auf jeden Fall sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten (Fachanwalt für Baurecht).

    Schönen Abend noch!
    S.

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Hallo Sabine,
    sind denn keine Rechnungen mehr da aus denen hervorgeht, dass die Elektroleitungen erneuert wurden? Ist denn der Käufer vom Fach, dass er diese Arbeiten in Eigenleistung machen konnte? Ich würde auf alle Fälle mal die Materialrechnungen anfordern (z.B Kabel usw.), außerdem eine Aufstellung der in Eigenleistung abgeleisteten Stunden.
    Sollten die Elektroleitungen tatsächlich alt gewesen sein, ist dies wahrscheinlich schon ein Mangel. Nur finde ich es sonderbar, dass alles neu installiert wird, und erst danach die Mängelanzeige kommt. Der Käufer hätte sich doch vorher melden können, damit man sich das ganze erst einmal ansehen kann.
    Ich persönlich würde mal bei einem Rechtsanwalt nachfragen, ob die 5 Tsd.€ tatsächlich bezahlt werden müssen.
    War der Onkel auch Eigentümer des verkauften Hauses?
    Wenn ja, müsste er auch die anteiligen Kosten tragen (kann dann auch gleich beim RA nachgefragt werden).
    Was ich hier so von mir gegeben habe, ist meine ganz persönliche Ansicht zu der geschilderten Sachlage. Denn rein rechtlich habe ich von Immobilienverkäufen und was da sonst so laufen könnte keine Ahnung.
    Viel Glück!!!
    mfg
    Lara50

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Dein Opa ist der Erblasser, dein Onkel und du haben das Haus verkauft.
    Wer war den der Erbe des Hauses ?

    Der Käufer des Hauses hätte bevor er neue Leitungen legen lies, bezw. selbst gelegt hat dies ankündigen müssen, damit dies überprüfbar gewesen wäre.
    Er kann ja auch ein neues Dach drauf machen und sagen das alte war kaputt.

    Dann hätte man sich möglicherweise einigen können.
    Hinterher kann jeder kommen und Geld verlangen, das geht nicht.
    Wie lange ist das her ?
    Für zugesicherte Eigenschaften haftet man zwar, aber der Käufer kann nicht diese ändern und hinterher SWchadenersatz geltend machen.

  8. Antwort von Heinz Gintemann nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Wenn der Onkel auch Erbe und Verkäufer ist, dann haftet er selbstverständlich mit. Als Verkäufer können Sie sich nicht auf die Angaben anderer verlassen, schon gar nicht gegenüber den ahnungslosen Käufern. In dem Fall hätten Sie zum Beispiel vereinbaren müssen, dass die Käufer alles vor dem Kauf fachmännisch hätten überprüfen lassen müssen.
    H.G.

  9. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    Es tut mir leid, aber dies ist eine Sache für einen Rechtsanwalt. Die Kosten werdet Ihr wohl nicht vermeiden können. Aber vielleicht kann der Anwalt ja helfen, mit dem Käufer des Hauses eine Klärung herbeizuführen oder aber einen finanziellen Vergleich abzuschliessen. MfG Löwenkind

  10. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

    hallo biene.berlin
    im normalfall kann der käufer im nachhinein kein anspruch mehr geltend machen, da er das haus gekauft hat, wie gesehen.
    ist im kaufvertrag der satz : "gekauft, wie gesehen " unterschrieben worden, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie das geld für die instandsetztung zurückzahlen müssen. ist dieser kaufvertrag von einem notar abgesegnet worden, hat der käufer keine chance von ihnen das geld zurückzufordern.
    ansonsten hätte der käufer auch die möglichkeit gehabt, die reparaturrechnungen von ihnen einzufordern, wenn er es nicht getan hat, ist es nicht ihre schuld. lesen sie sich den kaufvetrag nochmals durch.
    wenn sie sich auf die aussagen ihres opas verlassen haben, haben sie keine vorsätzliche falsche angaben gemacht.
    ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
    lg sicha

    • Antwort von nach 11 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

      Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antorten.

      Also Erben waren mein Papa und mein Onkel. Allerdings hat mein Onkel sich komplett raus gehalten und keinen Finger krum gemacht.
      Jedenfalls haben wir nun einen Anwalt eingeschaltet. So wie es aussieht,werden wir wohl um die Materialkosten nicht herum kommen. Allerdings bei den Eigenleistungen,welche der Käufer ebenfalls bezahlt haben möchte, ergeben sich einige unklarheiten und deuten mehr darauf hin,dass die Käufer von anfang an geplant hatten uns zu verklagen. Den das Haus wurde am 27. 10 dem Käufer übergeben. Und zwar Abends um 18 Uhr. Laut Angabe, wann wo welche Arbeiten durch geführt worden, steht dort, dass sie bereits am 27. 10, 5 Stunden Stemmarbeiten durch geführt haben. Also irgendwas ist gewaltig faul.
      Das schlimmste ist eigentlich das die Käufer solnage nicht ruhe geben,bis sie geld bekommen haben. PLötzlich geht vielleicht dieses oder jenes nicht. Hoffen wir das besten,trotzdem vielen dank für Ihre Einschätzung!!!!

    • Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 3 Tagen 0 hilfreich
      Re: Hausverkauf: spätere Mängel rechtlich anfechtbar?

      hallo,
      Partner der Sache sind der neue Eigentümer lt. Grundbuch und der alte Eigentümer bzw. der /die Erben.
      Ein Haus wird üblicherweise "wie es steht und geht" verkauft. Eine Garantie wird ausgeschlossen. So sollte es jedenfalls im Notarvertrag stehen.
      die evtl. Mängen der E-Installation sind somit Risiko des neuen Eigentümers.
      Wenn er die Neuinstallation in Eigenleistung realisiert hat, wie will er denn den vorherigen, seiner Meinung nach schlechten Zustand,beweisen?
      Es wird doch sicher bei der Besichtigung vor dem Kauf alles funktioniert haben, sonst hätte er sich doch vorher gemeldet.
      Rat: auf keinen Fall zahlen
      UND: Anwalt/ Notar befragen
      Viel Glück, G

      kel verkaufen wollen. Nach einiger Zeit gab es einige Interessenten. Bei Angaben zum haus verliesen
      wir uns auf die Angaben,die mein Opa zu Lebzeiten uns gemacht
      hatte, unter anderem ging es um die Elektroleitungen,die laut
      seiner Aussage 2002 erneuert wurden. Aufgrund dieser Aussage,
      gingen wir davon aus,dass es richtig ist und gaben dieses beim
      Hausverkauf auch an. Nun nach Abwicklung des Kaufvertrages
      usw. erhielten wir einen Brief mit der Aufforderung ca. 5000
      Euro an die Käufer zu zahlen, da wir vorsätzlich falsche
      Angaben gemacht haben! Meine Frage ist nun: Müssen wir den
      Schaden bezahlen, den die Käufer durch Eigenleistung behoben
      haben? Oder sollen wir gegenhalten? schließlich ist es nicht
      unserer Haus und wir hatten uns auf die Aussage meines Opas
      verlassen? Desweiteren ist die Frage, muss mein Onkel,der sich
      die ganze Zeit nicht um den hausverkauf interessiert hat,auch
      die Hälfte bezahlen? Bitte um schnelle Hilfe und antwort...


      ich weiß echt nicht mehr weiter...


      Viele Grüße

      Sabine

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