eingeführte Landschildkröten

Von: , 19.02.2011 07:55 Uhr

Ich habe aus Deutschland drei Landschildkröten nach Frankreich eingeführt , mit Papieren . Kennt sich jemand mit den Bestimmungen in Frankreich aus ? Sollte ich sie registrieren lassen ?
Danke für eure Antworten !

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: eingeführte Landschildkröten

    Hallo, tut mir leid, da kann ich dir nicht wirklich weiterhelfen, aber wenn es nicht allzu viel kostet, würd ich sie auf jeden Fall registrieren lassen.
    Liebe Grüsse Andrea

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: eingeführte Landschildkröten


    Hallo, ich würde immer !!! versuchen meine tiere anzumelden , muss allerdings gestehen dass ich mich mit den französischen Gesetzen diesbezüglich nicht auskenne. Wo genau bist Du in Frankreich ?? Gruß Elke

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: eingeführte Landschildkröten

    Diese Frage kann ich nicht beantworten.
    Aadolf Schreiner

  4. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: eingeführte Landschildkröten

    Hallo,

    ich habe hier einen wirklich fähigen Züchter für Landschildkröten an der Hand. Der müsste eingiges an Fragen beantworten können. Seine E-Mail-Adresse ist [E-Mail-Adresse entfernt]

    Es gibt aber auch ein Forum, wo sich Schildkrötenfreunde gegenseitig helfen: www.schildkroetenforum.net

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.

    Liebe Grüße

    a_nette

    • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: eingeführte Landschildkröten

      Danke für eure Antworten !
      Wir haben hier den "village des tortues " in Gonfaron ganz in der Nähe , die nehmen auch "reinrassigen" Nachwuchs an zum späteren Auswildern. Deshalb denke ich , gehe ich den amtlichen Weg.
      S.

  5. Antwort von nach 21 Tagen 1 hilfreich
    Re: eingeführte Landschildkröten

    Hallo,
    habe ein wenig gelesen und Dir auch die entsprechenden Links der Internetseiten kopiert, leider konnte ich keine eindeutigen Aussagen über die Meldepflicht in Frankreich finden:

    Meldepflicht
    Seit 1978 fallen sämtliche Europäischen Landschildkröten mit Ausnahme der Testudo horsfieldii, unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.
    Für alle Arten besteht Meldepflicht, es besteht ein allgemeines Handelsverbot mit 2 Ausnahmen:
    - gemeldete, in Gefangenschaft geschlüpfte Nachzuchten
    - gemeldete, adulte Tiere, die vor Inkrafttreten des WA-Gesetzes, also vor 
    1978 im Land waren (Nachweis ist vorzulegen)

    Sämtliche Tiere müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
    http://www.schildkroeten-im-westerwald.de/page5.php

    http://www.landschildkroeten-galerie.de/EU-Bescheini...
    mit freundlichen Grüssen

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