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nach 21 Tagen
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Re: eingeführte Landschildkröten
Hallo,
habe ein wenig gelesen und Dir auch die entsprechenden Links der Internetseiten kopiert, leider konnte ich keine eindeutigen Aussagen über die Meldepflicht in Frankreich finden:
Meldepflicht
Seit 1978 fallen sämtliche Europäischen Landschildkröten mit Ausnahme der Testudo horsfieldii, unter das Washingtoner Artenschutzabkommen.
Für alle Arten besteht Meldepflicht, es besteht ein allgemeines Handelsverbot mit 2 Ausnahmen:
- gemeldete, in Gefangenschaft geschlüpfte Nachzuchten
- gemeldete, adulte Tiere, die vor Inkrafttreten des WA-Gesetzes, also vor
1978 im Land waren (Nachweis ist vorzulegen)
Sämtliche Tiere müssen bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
http://www.schildkroeten-im-westerwald.de/page5.php
http://www.landschildkroeten-galerie.de/EU-Bescheini...
mit freundlichen Grüssen