Adoption,Erbpflichtteil,

Von: , 20.02.2011 10:33 Uhr


Hallo,ich habe eine frage mit den og genannten Thema.
Meine Mutter wurde weit vor 1977 adoptiert,diese Adoptivfamilie verstarb bis 1982,damals bekam meine Mutter dort Ihren Erbpflichtteil 50%,mein Bruder und ich je 25%,meine Mutter verstarb 2009,und Ihre Leibliche Mutter 2010 diese hat mich als Alleinerben eingesetzt,ich habe aber noch 2 Geschwister,meine frage ist haben diese ein Pflichteilsrecht,ja oder nein,und wie hoch ist dieser in %. Vielen dank für antworten

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Adoption,Erbpflichtteil,

    herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Frage.

    Diese ist allerdings komplexer, so dass ich Sie nicht so einfach beantworten kann. Des Weiteren müsste ich von Ihnen weitere Angaben zum Sachverhalt erhalten.

    Gerne bin ich bereit diese - allerdings gegen Honorar (Stundensatz von 208,25 Euro) zu beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Buerstedde

    Dr. Wolfgang Buerstedde
    Brunnenallee 31a
    53332 Bornheim
    Tel. 02222-931180
    Fax. 02222-931182
    [E-Mail-Adresse entfernt]
    http://www.dr-erbrecht.de

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