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Re: Adoption,Erbrecht,Pflichtteil
Hallo,
ich versuche zu sortieren. Die Adoptivgeschichte lässt mich fragen, wurde Ihre Mutter von den Adoptiveltern als Kindesadoption oder als Erwachsenenadoption gemacht. Wenn eine Kindesadoption stattfand, ist Ihrem Mutter aus der Erblinie der Eltern, sprich der Oma, raus. Wenn, und das glaube ich, eine Erwachsenenadoption (was nicht unbedingt mit dem Alter zu tun hat, sondern mit der vertraglichen Gestaltung im Adoptionsvertrag)dann ist Ihre Mutter und Sie als Kind immer noch erbfähig.
Habe ich richtig gelesen:
Ihre Oma ist verstorben, Ihre Mutter war bereits vorverstorben.
Die Oma hat Sie zum Alleinerben eingesetzt.
Frage: Hat oder hatte die Oma außer Ihrer Mutter noch andere Kinder? Wenn nicht, dann hätte Ihre Geschwister den gleichen gesetzlichen Erbanteil wie Sie. Der Pflichtteilsanspruch beträgt davon 50 % -also die Hälfte- in Geld. Bei drei Kindern hätte jedem Kind 1/3 Anteil zugestanden. Pflichtteil wäre also 1/6 Anteil, den beide Geschwister haben. Der Anspruch verjährt übrigens nach zwei Jahren, ab Erbfall.
MfG
PB