Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

Von: , 21.02.2011 09:17 Uhr


Ich stellte im Januar meinen Folgeantrag,da Ende Februar der Bewilligungszeitraum ausläuft. Dem Folgeantrag legte ich ordnungsgemäß wie immer die Kontoauszüge der vorangegangenen letzten 3 Monate bei.
Am WE nun kam folgendes Schreiben von der Arge,wo ein Ebay Kontoauszug benötigt wird.Gleichzeitig flatterte aber der neue Bewilligungsbescheid mit ein.

Auf meinen Kontoauszügen waren Geldeingänge verbucht von Ebay.Klar. Dazu muss ich folgendes sagen. Die Geldeingänge auf meinem Konto sind von gebrauchten Sachen von mir.

Das verkäuferkonto ist meins,aber das Abbuchungskonto ist von einer Freundin,die darüber auch ihre Sachen mit verkauft.
So, nun wil die Arge ja den Kontoauszug von Ebay.Da tauchen ja nun auch die Sachen meiner Freundin mit auf.

Weiß jemand, wie ich das erklären könnte? Denn das, was da auf dem Kontoauszug von Ebay draufsteht,sind ja nicht MEINE Verdienste..auch wenns mein Ebaynamen Account Namen ist.

MEINE verdienste von meinen Sachen liefen auf mein Konto.Das gab ich direkt nach dem Verkauf dann dem Käufer an. Und das war dann auch für die Arge ersichtlich auf meinen Kontoauszügen.

Porto und so weiter..Ebaygebühren gingen vom Konto meiner Freundin ab,welches bei Ebay hinterlegt ist.

Rechnet die Arge jetzt alles mir zu? Obwol es mir nie gehörte?

Hat Ebay das Recht das Privatkonto meiner Freundin einzusehen?

Muss noch dazu sagen. Das Verkäuferkonto besteht erst seit November.

Vielen Dank mal im Voraus für ev.Antworten.

23 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo,

    sorry, weiß auch nicht wirklich wie ihr das klären könnt. Bei ebay sind eigentlich keine geteilten Konten vorgesehen - es sei denn es ist eine Firma.

    Passt auch auf, dass ihr diese Grenzen nicht überschreitet, http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay... Unternehmer wider Willen bei eBay – so schnell kann´s gehen

    Ein Konto, über das 2 Leute verkaufen, könnte diese Grenzen viel schneller erreichen.

    Stephanie

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

      Hallo Stephanie..vielen Dank erstmal.
      Nein, es verkaufen keine 2 Leute über das Ebaykonto..nur ich.
      Ich hab paar Sachen von mir verkauft u.bissel was für meine Freundin,da sie selber nicht die Möglichkeit dazu hat.
      Das Konto für die Käufer und zur Abbuchung für Ebay ist ihr Konto.
      Sachen,die ich verkaufte von mir..der Wert ging auf mein Konto,welches ich den Käufern mitteilte nach dem Kauf. Und diese..meine Sachen,sind auch auf meinen Kontoauszügen drauf, die die Arge sah und wo ich mir auch nichts dabei dachte.

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

        Hallo,

        wie gesagt weiß ich nicht, wie ihr das für bereits erledigte Verkäufe entwirren könnt. Es sei denn, ihr könnt ganz genau über Quittungen und Kreditkartenbelege nachweisen, wer von euch beiden ursprünglich die Artikel gekauft hatte.

        Aber für zukünftige Verkäufe haltet euch getrennte ebay Konten und getrennte Bankkonten.

        Wenn du weiterhin im Auftrag für andere verkaufen willst, kannst du deine eigenen Sachen ja von ebay Konto A verkaufen und die Sachen anderer Leute von Konto B. Das macht es dann viel leichter das auszusortieren, falls eine Behörde was nachprüfen will.

        Übrigens euch beiden ist klar, dass voller Kontenzugriff großes Vertrauen erfordert? Ich habe schon öfters Fälle gelesen, von lebenslänglich gesperrten ebay Konten weil vergrämte ex Freunde murks damit gemacht haben.

        Stephanie

        • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

          Hallo Stephanie.. nein, das mit dem Nachweisen funktioniert nicht mehr. Die Klamotten kaufte sie ja irgendwann mal..mitunter vor Jahren.

          Mit allem anderen haste natürlich Recht. Ich hab mir echt nix dabei gedacht..und nun.Tja,mal schaun,was das noch wird.

  2. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo, ich denke das die Geldeingänge auf deinem Konto auch dir gutgeschrieben werden. Weil ja nur du zugriff auf das Geld hast.
    Gruß

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

      Hallo blacky,

      ja klar..die Geldeingnge auf meinem Konto werden sicher mir gutgeschrieben. Und auf mein Konto habe auch nur ich Zugriff.

      Die Verkäufe von meiner Freundin laufen auf ihr Konto,welches bei Ebay hinterlegt ist. Und darauf habe ich keinen Zugriff. Sie hat viel mehr Sachen einstellen lassen von mir,da sie keinen PC besitzt. Die Ebaygebühren und Porto gehen von ihrem Konto ab.

      Ich denke nun nur,dass mir die Arge ihre verkauften Sachen mit anrechnet, obwohl ich von den Geldern nichts hatte. Und das alles nur,weil eben alle Verkäufe über meinen Account liefen.

      Ich glaub,ich hab die A..karte.

  3. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo,
    wenn das Verkäuferkonto dir, aber das Bankkonto deiner Freundin ist, ist doch an der Kontonummer zu erkennen wer der Kontoinhaber ist. Frage ist ob deine Freundin ihre Kontodaten preisgeben muss. Anhand der Kundenkarte der Bank ist auch ersichtlich wer der Kontoinhaber ist. Versuch einen Auszug von E-bay mit den Kontodaten deiner Freundin zu erhalten, nimm deine 'Freundin mit zur Arge und erkläre dass du nur den E-bay Account hast damit deine Freundin ihre Sachen verkaufen kann. Hoffe dass das funktioniert.

    Gruß

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re^2: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo tarnkappe01,

    danke für Deine Antwort. Das wäre natürlich auch möglich.

    Könnte auch den Kontoauszug bekommen von ihr über die Geldeingänge von Ebay. Ebenso die Ablichtung ihrer Bankkarte.

    Sie ist nicht arbeitslos,hat also nix mit der Arge zu tun. Mit dahin gehen mag sie nicht. würde mir die ganzen Sachen mitgeben,falls nötig oder aber auch eine Erklärung schreiben.

    Jedenfalls ist uns der Verkauf vergangen über Ebay.

  5. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re^3: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo,

    ebay kann da nichts für. Soll deine Freundin einen Account eröffnen, dann kann sie doch weiter verkaufen. Fürs Amt wünsche ich viel Glück

    Gruß

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^4: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

      Vielen Dank für die Wünsche. Sobald sie dann mal endlich den Internetzugang hat,wird sie klar selber da verkaufen.
      Der ganze Grund,warum wir es so machten,war ja,weil sie den netzugang noch nicht hat und Weihnachten vor der Türe stand. Aber egal wie..nein Ebay kann ja auch nichts dafür. Ich meinte ..UNS GEMEINSAM ist der verkauf vergangen.
      Wobei ich eben überlegte.. na ja,egal wie man es nimmt..ich werde "normal für mich" auch nichts mehr verkaufen..zumindest solange nicht, bis ich GENAU weiß,wie die Arge die sogenannten "Einkünfte" dann sieht. Denn wenn es echt so ist,dass das alles abgezogen werden würde, wo wäre da der Sinn des verkaufens.
      Danke nochmal.

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^5: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

        Du kannst die Kontoauszüge auch an verschiedenen Stellen schwärzen, da du nicht alles der Arge preisgeben muss. Schau mal unter: tacheles.de
        nach.

        Gruß

        • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
          Re^6: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

          Hallo, vielen Dank. Ich bin mir so langsam nicht mehr sicher, was ich darf, was geht etc.
          Ich versuch alles,was möglich ist.

          Liebe Grüße..

          • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
            Re^7: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

            Hallo,

            Wird schon werden.

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

              Könntest Du mir noch nen Tipp geben wo genau ich bei tacheless schauen muss ?
              Danke!

              • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
                Re^7: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...


                Könntest Du mir noch nen Tipp geben wo genau ich bei
                tacheless schauen muss ?

                Danke!
                Hallo,

                schau dir das mal an:

                http://www.piloh.de/antrag-kontoauszuege.html

            • Antwort von nach 22 Tagen 0 hilfreich
              Re^4: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

              So, es ist nun folgendes in der zwischenzeit eingetreten. Ich habe alle Kontoauszüge von Ebay eingereicht,dazu eine Erklärung von mir.Alles wahrheitsgetreu und bemüht mitzuwirken.ich schickte das alles an den Herrn SB,der mir das Schreiben zuschickte und um die belege bat.Gleichzeitig bat ich ihn um einen termin für eine persönliche Äußerung. Vor paar Tagen kam erneut ein Schreiben..nicht mehr von ihm,sondern wieder von einer anderen SB.Naja..ich glaube,ich hab die A..karte. kein Wort erstmal zum verkauf für die Freundin. Die gehen,so wie es ausschaut,davon aus,dass alles meine Verkäufe waren, sozusagen. Gleichzeitig gehen sie von einer gewerblichen Tätigkeit aus..wegen der Häufigkeit der Angebote über den Zeitraum. Ich komm mit den Schreiben nicht mehr klar. Die schreiben weiter: es wäre von einem durchschnittlichen gewinn von 250 Euro auszugehen in dem Zeitraum.Klar, dei Sachen,die nicht verkauft wurden, wurden wieder eingestellt. Die Verkäufergebühren wurden mit 7% auf den verkauf berücksichtigt/abzüglich Angebotsgebühren) Was bedeutet 7%?

              Gleichzeitig schickte man mir 3 Zettel dazu: Angaben zu den Betriebsausgaben.. Personalkosten..Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit..ob ich Leute beschäftige etc.etc. Ich kann es nicht wirklich verstehen. Es waren alles gebrauchte Sachen. Es war nichts, was gekauft wurde und wieder verkauft..in dem Sinne.Also kein Handel. Das schrieb ich auch in der Erklärung.

              Die Zettel kann ich nicht ausfüllen,weil es nichts auzufüllen gibt.Das zeugs soll bis 25.3. dort sein.Ich rief an und verlangte umgehend einen termin bei der SB.Erst sollte ich keinen bekommen,weil es keine Termine mehr gibt bis April.Als ich "laut" wurde,bekam ich dann am 24.3. einen Termin.

              Ich weiß nicht mehr, wie ich argumentieren soll. Der Durchschnittsgewinn stimmt auch nicht. Es ist auch kein "Freibetrag" abgezogen.

              Es ist nicht so,dass ich mich auf die Hinterfüße stellen möchte,was den verkauf für meine Freundin betrifft.Wenn die das jetzt mir alles anrechen,dann soll es so sein. Aber..ich möchte,dass das korrekt ist und nicht so pi mal Daumen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

          • Antwort von nach 22 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

            Hallo,

            kann dir nur raten zu einem Anwalt zu gehen. Finde das, gelinde ausgedrückt, eine Schweinerei. Wenn ich gebrauchte Sachen von mir verkaufe ist das kein Gewerbe und es sind keine zusätzlichen Einnahmen.

            Wünsche dir viel Glück

          • Antwort von nach 34 Tagen 0 hilfreich
            Re^6: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

            Hallo ...

            also, nun möchte ich mal berichten was los war und wie es am 24.3.lief. Muss erstmal geistig sortieren, wo ich am besten anfange, denn es war für mich eigentlich fast unfassbar.

            Ich war 15 min eher, saß dann so da..die Zeit verging u.verging und es wurde später. Ich regte mich dann mal langsam und fragte nach.
            Die Sachbearbeiterin, wo ich den Termin hatte, war nicht da.

            Also durfte ich zu der SB, die ich fragte. Sie war recht nett und holte meine Akte..schaute kurz rein und sagte nur"sie sind nochmal angeschrieben worden wegen dem Ebay-Zeugs"..wortwörtlich.

            Ich schaute sie an und packte meine Zettel auf den Tisch und begann zu reden. Quasi erzählte ich ihr ALLES nochmal und dass ich alles schon mal geschrieben habe und ich das jetzt nochmal hier habe. Ich erklärte ihr den Verkauf für emine Bekannte.. dass die verkäufe auf ihr Konto gingen..dass ich nichts davon bekam...dass die Verkäufe beendet sind. Ich gab ihr die letzten beiden Auszüge von Ebay.Darauf war es ersichtlich.Sie schaute sich alles an,auch meine mitgebrachten Bankauszüge von Februar bis 23.3.

            Dann sagte sie " ja,das ist alels ersichtlich aus den gelieferten Unterlagen..sie lächelte..jetzt haben wir genug Auszüge und Bankauszüge etc.etc. Wieso wurde das hier nicht schon eher erkannt aus ihren Unterlagen? Das Anschreiben,wegen Gewerbe war doch voll überflüssig..aber das wird eben einfach so gemacht..Standart Die Zettel werden einfach so geschickt.
            Ich hätte das schon so richtig gemacht mit den großen Strichen.

            Dann unterhielten wir uns weiter. Ich sagte ihr nochmal, dass ich der Bekannten nur einen Gefallen tat..dass ich vorher nie bei Ebay mehr verkaufte..ich gerne bereit bin,als Beweis meine Kontoauszüge rückwirkend für 6 Monate noch vorzulegen und von mir aus auch weiterhin die Auszüge monatlich bringe.

            Sie meinte..nun, es liegt doch ganz klar auf der Hand, dass es ne Ausnahme gewesen war und es nicht zu weiteren Verkäufen derart bei Ebay kommt. Meine eigenen Verkäufe über diesen Zeitraum von 4 Monaten sind ja echt wenig..nicht mal 100 Euro. Man könne das im Prinzip beilegen.
            Es ist auch nichts im PC vermerkt,dass irgendwas vorgesehen ist,zwecks Streichung oder Sperrung.

            Sie verfasste eine Notiz.Im Prinzip alles das nochmal, was ich erklärte..anhängend eine Eidesstattliche Erklärung,dass ich kein Geld aus diesen Verkäufen erhielt und keine solchen Verkäufe mehr für jemanden über meinen Account tätigen werde. und dass ich bereit bin auf Verlangen der Arge Kontoauszüge etc. vorzulegen.
            Das unterschrieb ich.

            Ich sagte ihr dann noch folgendes einfach so: also wenn die Arge das ev.so sieht, dass ALLES mir angerechnet werden müßte,dann fordere ich natürlich auch eine korrekte berechnung der Sache und nicht einen durchschnittlichen Gewinn,der nie und nimmer stimmt.
            Einen Abzug des Freibetrages(wie hoch ist der eigentlich)
            Und wenn ich wirklich was zurückzahlen müsste,möchte ich ne moantl.Aufstellung.

            Sie meinte nur"das wird nicht nötig sein"

            Und dann unterhielten wir uns noch etwas weiter und dann dachte ich,ich fall vom Glauben ab.

            Ich fass das jetzt mal etwas zusammen.Für mich waren das ganz neue Auskünfte :wow: die ich so noch nie hörte.

            Stellt Euch mal vor..fragte sie mich,warum ich denn eigentlich bei dem Folgeantrag meine Kontoauszüge über 3 Monate angehängt habe. Das wäre doch gar nicht nötig gewesen.

            Ich schaute sie an und sagte.. na ich denke,das wird verlangt. Sie "nein..das war einmal.
            Tja,da sagte ich zu ihr..na das ist ja unglaublich..also wenn ich die Auszüge nicht angehängt hätte, wäre es zu dem ganzen Auflauf mit Ebay nicht gekommen.
            Sie" nein..genau so ist es"

            "Die Arge verlangt Kontoauszüge nur, wenn ein "Verdacht" vorliegt und bei ihnen wäre dies mit Sicherheit nie eingetreten"

            100 Euro Verdienst sind frei..egal woher.

            Verkauf über Ebay ist nicht verboten..und muss nicht extra gemeldet werden.Sie sagte"was glauben sie wieviele das machen..wenn wir da jeden erwischen wöllten,hätten wir echt was zu tun.Da gibts mit Sicherheit extreme Dunkelzahlen.
            Und wer dann mal paar Sachen verkauft, so viel kommt da ja auch nicht raus bei.Wenn das jeder vorher melden würde, wenn er mal was bei Ebay verkauft, um Gottes Willen,das wäre ein Arbeitsaufwand unvorstellbarer Größe.Da müßten ja Anträge monatlich neu bearbeitet werden.

            Wer es natürlich gewerblich mit Online-Gewerbe macht,muss es schon melden,denn da kann man monatl. von einem Gewinn dann ausgehen bzw.überscjaut es alle 3 Monate.

            Und dann bestätigte sie mir noch,dass es schon besser ist, die Sachen immer persönlich abzugeben mit Unterschrift..so wie ich es machte.Denn es tritt in der letzten Zeit vermehrt auf,dass Unterlagen spurlos verschwinden.

            Und meine letzte Frage lautete: Warum ist es so,dass von Arge zu Arge alles unterschiedlich ist?
            "tja, dafür gibt es keine Gesetze bzw.keine Richtlinien. Manches muss nur von der menschlichen Seite her entschieden werden und auch dies ist von Bearbeiter zu Bearbeiter anders.Leider gibt es da so viele Faktoren,die in dem Moment ausschlaggebend sind.


            Ja, also ich würde sagen,das Gespräch verlief besser,als ich dachte. Vielleicht hatte ich auch echt Glück,gerade an diese SB zu geraten.Ev.war es gut,dass die andere nicht da war.Nichts geschieht ohne Grund.


            Aaaaaber.. ich sehe für mich den Fall erst abgeschlossen, wenn ich vielleicht noch ein Abschlußschreiben von der Arge erhalte.Ich weiß aber nicht, ob da noch was kommt.

            Ich weiß ja nicht, ob sie die Abschlussinstanz war oder ob der Fall noch woanders hin muss. Dann kann es ja passieren, dass nochmal was anderes kommt.
            Hauptsache,der Mist geht dann nicht wieder von vorne los. umkipp Es wäre ja nicht das erste Mal,dass einer das sagte und der nächte was anderes.

            Ich fragte sie zwar,ob ich nochmal ein schreiben bekomme.Sie meinte..nur,wenn die weiteren Kontoauszüge wirklich gewollt werden.

            grübelhmm..ich warte jetzt einfach ab. kA mehr mache ich jetzt für diesen Moment nicht mehr.

            Sollte natürlich..was ich jetzt nicht hoffe..etwas unangenehmes doch noch ins Haus flattern,dann gehe ich andere Wege.


            Liebe Grüße..

          • Antwort von nach 34 Tagen 0 hilfreich
            Re^7: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

            Na dann,
            alles Gute und denn Kopf nichtz hängen lassen.

            Gruß

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Kann ich nichts zu sagen,aber ich denke das geht die Leute vom Amt nichts an was du von deinen Privat Sachen verkaufst du musstest die Sachen die du verkaufst ja auch von deinem Geld zahlen, da haben die auch nicht gefragt wo du das Geld hernimmst.
    Aber stelle die Frage mal bei www.gute Frage net.de
    da kann dir bestimmt besser geholfen werden.

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re^2: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Halo 123bett123,

    naja,im Prinzip haste wohl Recht. Stimmt schon, die Sachen habe ich oder sie irgendwann mal gekauft. Und nun sind sie für nen Apfel und nen Ei rausgegangen. manche Sachen davon für 1,00 Euro.
    Ähm,der Tipp mit der Seite..danke Dir.Aber die Antworten hier sind konstruktiver..ehrlich.

    Lieben Dank!

  8. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...


    das wird wohl sehr schwer dem amt glaubhaft zu machen, dass es sich bei den einnahmen nicht um deine handelt, obwohl sie auf deinem auszug stehen....viel glück...klingt schon ein wenig unglaugwürdig,

    lg
    sierra

  9. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re^2: Hartz4..Ebay....Kontoauszüge etc...

    Hallo sierra,
    vielen Dank erstmal.Nein, die Einnahmen aus den Sachen von meiner Freundin stehen NICHT auf meinem Bankauszug. Auf meinem Kontoauszug stehen nur die 9 Artikel von mir,die ich verkauft hatte.

    Liebe Grüße..

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