Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

Von: , 21.02.2011 10:04 Uhr

Hallo,

nach meiner Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann, habe ich anschließend ein privates Studium zum Sportmanager aufgekommen.

Ist es mir jetzt möglich die Studienkosten, Bücher etc. als Steuervortrag gelten zu machen, sodass wenn ich arbeite, mir Steuern erlassen werden.

Danke für die Hilfe.

Grüße

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Hallo, ich glaube ja, aber ich weiß es nicht genau.
    Gruß Claus

  2. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Ja, da das im vorliegenden Fall ein Zweitstudium ist (also erste abgeschlossene Ausbildung schon davor), können alle Kosten als Werbungskosten angesetzt werden (allerdings muß man immer noch über den Freibetrag von 8004,- € pro Jahr kommen, um im Minus zu landen).

    gruß

  3. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Hallo,
    Ja, natürlich können Sie die ganzen Studienkosten usw.steuerlich absetzen.

    Gruß
    monika61

  5. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Sorry, da bin ich überfragt, aber Du kannst jederzeit
    beim Finanzamt anfragen, die geben Dir Auskunft, Anruf genügt meistens. Liebe Güße

  6. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?


    Hallo,

    die Kosten für eine Ausbildungen die nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. nach einem Erststudium anfallen, stellen Werbungskosten dar und können vorgetragen werden, wenn es dadurch zu einem negativen Einkommen kam.

    Mit freundlichen Grüßen

  7. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Hallo chicon,

    m. E. kannst Du Deine Kosten für das Studium nur als Werbungskosten bei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen ( Anlage N ).

    Und in diesem Bereich ist kein Verlustvortrag möglich.

    MFg

    Stefan Seidel

  8. Antwort von nach 22 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Hallo,
    wenn es sich um ein "Aufbau-"studium in dem ausübenden Beruf handelt, dann kann man die Kosten als Werbungskosten geltend machen.
    Gruß

  9. Antwort von nach 42 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ist ein Steuervortrag in meinem Fall möglich?

    Hallo,
    da es sich um eher um eine Weiterbildung als um eine zweite Ausbildung handelt, sollte hier die Anerkennung von Werbungskosten möglich sein. Dies ist endgültig durch das zuständige Finanzamt fest zu stellen. Durch deine Beschreibung sollte es aber so sein.
    Wenn es zu einer Anerkennung der Kosten kommt und ein Verlustfeststellungsbescheid erteilt wird, dann kann man diesen Verlust auf spätere Einnahmen anrechnen.
    Gruß

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