nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Von: , 21.02.2011 18:19 Uhr
Hallo,
laut Gesetz Bundesgerichtshof, BGH -XII ZR 148/02, Urteil vom 29.09.2004; im Anschluß an BGH 03.12.2003 -VIII ZR 168/03
Da steht
Der Alteigentümer ist bei Eigentumswechsel für Nebenkosten verantwortlich Wird eine Mieteinheit verkauft, so bleibt der Alteigentümer sowohl bei Wohnraumvermietung als auch bei gewerblicher Vermietung für diejenigen Nebekostenabrechnungen verantwortlich, deren Abrechnungsperiode vor der Veräußerung abgelaufen waren.
Also unser Fall unser Abrechnungszeitraum läuft immer vom 1.06.-31.05
das Haus ist zum 01.09. verkauft worden, welcher Eigentümer ist denn jetzt zuständig für uns.
Also ab 01.09. ja sowieso der Neue. Aber uns würde intressieren wie das vom 01.06.- 31.08 der fall ist.
Ich hoffe mir kann jemand auskunft geben.
Danke schon mal.
Grüße keksdose
