Gebäuderversicherung erhöhung

Von: , 21.02.2011 20:50 Uhr

Hallo kann meine Vermieter die Gebäudeversicherung von 109€ auf 505€ einfach so erhöhen ???

mfg

18 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Minuten 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Bitte mehr Info!

    • Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Gebäuderversicherung erhöhung


      Bitte mehr Info!
      Hier steht in dem Brief was ich heute bekommen habe sprich alle drei Mieter(dreifam.Haus)
      die wohngebäuderversicherung wurde nach jahren in 2010 zeitgemäß aktualisiert.Insbesondere wurden Elementarschäden wie Wasser und Sturmschäden mitversichert.
      Der Jahresbeitrag ist von 109€ auf 505€ gestiegen und wird anteilig auf die Mieter umgelegt.

      mfg

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: Gebäuderversicherung erhöhung

        Ja, das ist rechtens

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Das kommt immer darauf an was er für die Erhöhung für einen Grund nennt. Die Gebäudeversicherung kann der Vermieter nicht erhöhen , das macht meistens die Versicherungen. Er hat dies Nach zu weisen. Er muss sich in die erhöhung einsehen lassen. Höflich schriftlich mitteilen, das er die Erhöhung nachweisen muss. Eine Gebäudeversicherung für 109 € gibt es auch nicht. Da ich das Gebäuse nicht kenne , ?????? einfach mal so . LG

  3. Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Servus Thomas,
    das ist eine gute Frage. Soweit mir bekannt ist kann ein Vermieter die mit der Wohnung zusammenhängenden Kosten auf den Mieter umlegen.
    Nachdem er diese Kosten nachweisen muss wird er wohl eine Bestätigung über die Wohngebäudeversicherung vorliegen haben. Demnach wäre das wohl rechtens.
    Ob eine solche Erhöhung aber auch im Einklang mit dem Mietvertrag, bzw. den Regelungen des Mieterschutzes vereinbar ist kann ich Dir nicht beantworten. Dafür ist eine Anwalt, respektive der Mieterverein der richtige Ansprechpartner.
    Ich hoffe das Dir das ein wenig weiter hilft.
    Gruß

  4. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo,
    ich empfehle, eine Kopie der Versicherungspolice anzufordern - dies ist bei einer Erhöhung dieser Dimension gerechtfertigt. Ich vermute, er hat seit Jahren das Haus UNTERversichert gelassen...

    Wichtig ist auch, ob eine Glasversicherung enthalten ist, denn die Mieter können dann ihrer Hausratversicherung die Kopie der Gebäudeversicherung senden und sich die Beiträge für die Glasversicherung in der Hausratversicherung sparen!

    VG
    Heinz

  5. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo,
    im Prinzip ja. Du kannst Dir ja die Police zeigen lassen. Es könnte ja sein, dass er vorher falsch oder stark unterversichert war und einen hohen SB hatte.
    mfg.

  6. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo!
    Frag einfach nach den Polizzen und schau was war bis jetzt versichert und was ist jetzt versichert.
    Der Vermieter kann die Versicherung frei wählen, er muss ja auch alle Schäden die am Gebäude entstehen bezahlen.
    mfg

  7. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Es steht deinem Vermieter frei seine Gebäudeversicherung zuwechseln. Aber eigentlich macht man sowas eher um Geld zusparen oder wenn er festgestellt hat das eine Unterversicherung vorliegt.
    Eine Erhöhung in dieser Größenordung find ich persönlich auch heftig.

    Ich würd mir das auf alle Fälle erklären lassen wie dazu kommt ggf. auch die Beitragsrechnung zeigen lassen.

    Ob das so rechtens ist kann ich dir nicht sagen, ich würde da jemanden fragen der sich mit Mietrecht auskennt oder so.

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gebäuderversicherung erhöhung

      Hallo Danke für die Antwort ich denke mal dem Vermieter kann das ja egal sein wieviel es kostet weil er muss ja nicht bezahlen ,eine Frechheit finde ich das warscheinlich war er die ganzen jahre Unterversichert.
      Das schlimme dabei ist nur das man doch gleich die Kopien der Policen ALT NEU mitschicken hätte können.
      So hätte man gleich vergleichen können.

      mfg

  8. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo,

    wenn Dein Vermieter nur eine Feuerversicherung für das

    Haus hatte und jetzt das volle Paket mit Sturm,Feuer,

    Leitungswasser, Elementar abgeschlossen hat, kann der

    Preis schon so hoch sein.

    Würde mir die alte und neue Police zeigen lassen und

    siehst Du was er geändert hat.

    LG

  9. Antwort von Ruhestandsplaner nach 14 Stunden 1 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo, meines Wissens gibt es da keine Beschränkung. Die Auswahl der Versicherung obliegt dem Vermieter, darf aber nur Gas - wasser - Feuer - Sturm und Haftpflicht umfassen.

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gebäuderversicherung erhöhung


      Hallo, meines Wissens gibt es da keine Beschränkung. Die
      Auswahl der Versicherung obliegt dem Vermieter, darf aber nur
      Gas - wasser - Feuer - Sturm und Haftpflicht umfassen.
      Hallo Danke für die Antwort
      ja eine Erhöhung in diesem Umfang ist nicht rechtfertig
      sage ich mal so weil wo bleibt den da die Wirtschaftlichkeit des Mieters ,also ich werde erst mal meinen Anwalt zu rate ziehen .

      mfg

  10. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung


    Nicht Dein Vermieter erhöht die Gebäudeversicherung, sondern der Versicherer Deines Vermieters. Und ja, er darf die Kosten für die Gebäudeversicherung umlegen. Ob er das in Deinem Fall sachgerecht getan hat, fragst Du am besten mal z.B. beim Mieterverein, wo Du Deine Nebenkostenabrechnung gegen geringes Entgelt prüfen lassen kannst.

  11. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo,
    einfach ist die Frage nicht zu beantworten.
    Es kann sein, dass man festgestellt hat, dass das Haus bislang total unterversichert war und hat dies nun nachgeholt.
    Ansonsten erscheint eine Erhöhung in diesem Maße nicht normal, jedenfalls liegt das nicht an so erhöhten Prämien der Versicherungen.
    Fragen Sie den Vermieter doch einfach mal, wo der Grund liegt. Sicher wird die Antwort NICHT lauten, dass er einfach mal mehr Geld ausgeben wollte... Hallo kann meine Vermieter die Gebäudeversicherung von 109€
    auf 505€ einfach so erhöhen ???


    mfg

  12. Antwort von nach 218 Tagen 0 hilfreich
    Re: Gebäuderversicherung erhöhung

    Hallo,

    habe im Grunde die gleiche Frage, da ich in der aktuellen Abrechung eine Erhöhung von bisher € 250,69 auf nun € 464,60 vorfinde.
    Habe den Vermieter danach befragt und er antwortete:
    "Dies liegt daran, dass ich einzelne Teile bei anderen Gesellschaften versichert und übersehen hatte diese aufzuführen. So werden bei der nächsten Abrechnung noch Positionen wie Grundbesitzer- und Gewässerschaden Haftpflichtversicherung dazukommen."
    Die aktuelle Police der nun berechneten Versicherung hat er mir nicht zur Einsicht zugeschickt, stattdessen eine Angebotskopie der Versicherung. Es ist ein Wohnobjekt mit drei Einheiten.
    Bisher war die Versicherung auf Feuer und Elementar.
    Nun hat er noch Sturm, Glas und Leitungswasser (Prämie 212,37) dazugenommen.

    Muss ich das so akzeptieren oder kann ich dieser Erhöhung widersprechen?

    Gruss
    Heinrich

    • Antwort von nach 220 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Gebäuderversicherung erhöhung

      Hallo das musst du leider Akzeptieren das kann der Vermieter machen ,solange er es genau belegen kann warum und weshalb.
      Also die Police zeigen lassen und mit der alten Police vergleichen .!!!Und schauen das nicht irgendwelche unnötigen dinge mitversichert sind .

      mfg
      thomas

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