Erbrecht und nach Scheidung

Von: , 22.02.2011 11:14 Uhr

Hallo,

angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück, beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern stehen.

Nun heiratet die Frau erneut einen Mann. Kann der Mann einen Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt werden oder bliebe hiervon 50% zugunsten des neuen Ehemannes der Frau?

Viele Grüße, jbm

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 16 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    hallo,
    ich denke, der neue Mann kann die Häuser nicht erben: er steht nicht im Grundbuch und die Häuser gehörten schon der neuen Ehe der Frau. Zugewinn entstand nur in der früheren Ehe, aber das schließt Du ja außerdem aus.
    Zu beachten wären evtl. Bau-/Erhaltungsmaßnahmen an den Häusern, an denen der Ehemann nachweislich beteilig ist.
    Interessant ist die Frage der Überschreibung der Häuser (ist das evtl. eine Schenkung, hier gilt unter Eheleuten nicht die 10 Jahresfrist.
    die kinder der füheren Ehe wären miterben.
    Au jeden Fall: Notar/ Anwalt hinzuziehen.
    G.

  2. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    sorry, aber da kann ich auch nicht weiterhelfen

  3. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung


    Hallo,


    angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück,
    beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer
    gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten
    überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt
    der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben
    nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern
    stehen.


    Nun heiratet die Frau erneut einen Mann.
    Kann der Mann einen Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide
    Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein
    Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht
    vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt
    werden oder bliebe hiervon 50% zugunsten des neuen Ehemannes
    der Frau?


    Viele Grüße, jbm
    Wenn Zugewinngemeinschaft (also kein Ehevertrag) besteht
    wird der Mann im Todesfall der Frau keinen Erbanspruch auf die Häuserhälfte haben, außer die Frau hat ein entsprechendes Testament gemacht.Erben sind ihre Kinder bzw ihre Eltern bzw ihre Geschwister.
    Zugewinngemeinschaft schließt Erbschaft und Lottogewinn aus.

  4. Antwort von - abgemeldetes Mitglied - nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    hallihallo,
    leider kann ich dir dazu keine auskunft geben. ich hoffe aber für dich das andere dir einen hinweis geben können.

  5. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    Ohje,
    hier geht es mehr um das Erbrecht. Durch die Scheidung wurden ja die Vermögenswerte aufgeteilt. Das ist dann Basis für die Zukünftige Erbfolge.
    nachschauen was in der Scheidung beschlossen/vereinbart wurde. Das ist die Basis der Vermögenswerte. Wenn dann die leiblichen Kiondern beim Erben dazukommen, gilt das Erbrecht auch für den neuen Partner (wenn keine Ehevertrag geschlossen wird)

    Gruß
    EJM

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    hallo,da bin ich mir leider nicht ganz sicher.
    l.G.

  7. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    Tut mir leid, aber diese Fragen kann ich nicht beantworten. Diese schwierige Situation ist meines Erachtens ein Fall für einen Notar oder Rechtsanwalt, der gleichzeitig Notar ist (gibt es in einigen Bundesländern). MfG Löwenkind

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    Hallo,

    soweit ich das beurteilen kann, erbt der neue Mann natürlich lt. gesetzlicher Erbfolge. Soll heißen er bekäme nach dem Tod der Frau 50% des Vermögens / einschl. bebauter und unbebauter Grundstücke.


  9. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    Da hatte ich doch kürzlich eine ähnliche Fragestellung.

    Es gilt das Erbrecht und hat mit der Scheidung nichts zu tun. Sofern beide im Grundbuch drin sind, erben nach dem Ableben des/der einen die jeweiligen Erben (Kinder, Gatten ... Verwandten oder im Testament Bedachten.

    Damit ist natürlich auch ein neuer Ehepartner dabei. Sofern erwünscht hilft da aber ein Ehevertrag.

    Gruß
    EJM
    Hallo,


    angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück,
    beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer
    gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten
    überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt
    der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben
    nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern
    stehen.


    Nun heiratet die Frau erneut einen Mann. Kann der Mann einen
    Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide
    Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein
    Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht
    vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt
    werden oder bliebe hiervon 50ugunsten des neuen Ehemannes
    der Frau?


    Viele Grüße, jbm

  10. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erbrecht und nach Scheidung

    Der neue Mann der geschiedenen Ehefrau ist erbberechtigt auf den Anteil den seine Frau von ihren ehemaligen Schwiegereltern geerbt hat, wenn die gesetzliche Erbfolge greift.
    Falls ein Erbvertrag vorliegt, in dem steht, dass bei
    Scheidung das Erbe zurück fällt, so geschieht dies.

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