Erbrecht und nach Scheidung
Von: , 22.02.2011 11:14 Uhr
Hallo,
angenommen ein Ehepaar hält zwei Häuser auf einem Grundstück, beide ursprünglich von den Eltern des Mannes geerbt, genauer gesagt vorzeitig an beide Eheleute von den Eltern zu Lebzeiten überschrieben, und lässt sich scheiden. Es wird zum Zeitpunkt der Scheidung keine Gütertrennung vorgenommen, also bleiben nach der Scheidung beide in den jeweiligen Grundbüchern stehen.
Nun heiratet die Frau erneut einen Mann. Kann der Mann einen Teil der Häuser erben? Oder ist dies ausgeschlossen, da beide Häuser vollständig vor der neuen Ehe schon bestanden und kein Zugewinn entstanden ist. Müsste bei einem Tod der Frau nicht vollständig die Hälfte der Häuser von den Kindern geerbt werden oder bliebe hiervon 50% zugunsten des neuen Ehemannes der Frau?
Viele Grüße, jbm
