wenn der mieter nun wieder aufgetaucht ist ...

Von: , 22.02.2011 11:14 Uhr

... und in seine Wohnung möchte? Der vermieter behält aber solange die Schlüssel ein, bis die Mietrückstände ausgeglichen sind, ist das rechtens?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: wenn der mieter nun wieder aufgetaucht ist ...

    Nein, das ist es nicht, soweit mit diesen wenigen Infos eine Antwort möglich.
    So lange der Mieter Mieter ist, ist er in Besitz dieser Wohnung. Es bedarf einer wirksamen Kündigung, um diesen Besitz aufzugeben.
    Der Vermieter kann nur die Mietzahlung einklagen bzw. die fristlose Kündigung entsprechend der Bedingungen durchführen.

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: wenn der mieter nun wieder aufgetaucht ist ...

    Hallo,

    Dazu müssten Sie einen genaueren Bericht schreiben.
    Fragen: Wie lange war der Mieter weg?
    Wieviele Monate wurde keine Miete bezahlt?
    War eine Kaution hinterlegt und wieviel?
    Hatte sich der Mieter beim Vermieter für diese Zeit abgemeldet?(z.B.ich fahre für 3 Monate im Urlaub).
    War der Mieter im Ausland oder hinter Gitter?
    Haben Sie die Wohnung in der Zwischenzeit geräumt?
    Haben Sie die Wohnung bereits wieder vermietet? usw.

    Gruß
    monika61

Jetzt auf diese Frage antworten.