Insolvenz des Mieters

Von: , 23.02.2011 10:27 Uhr


Mein Miter hat vor 6 Jahren Insolvenz angemeldet, mir aber verschwiegen. Er schuldet mir noch über 2000 € (Mietminderung wegen nichts und wieder nichts, Wohnung veschimmelt verlassen und ist unbekannt verzogen, Nebenkosten für 2009 stehen auch noch aus).
Frage nun: kann ich irgendwie wieder an mein Geld kommen oder reicht es einfach, wenn der kein Geld hat. Ich weiss schon, dass ich im Recht bin und ich kann auch alles belegen aber nützt mir das vor Gericht was?

Vielen Dank im Voraus

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
    Re: Insolvenz des Mieters

    Hallo,

    es sieht schlecht aus, das Geld wieder zu bekommen, denn wo nichts ist kann man auch nichts holen.
    Im schlechtesten Fall wirft man noch gutem Geld schlechtem hinterher ohne das dies was bringt.
    Pfändungen, Rechtsanwaltskosten Mahngebühren usw.

    Er (der Schuldner) kann sich auf die Tabellen der Pfändungsfreibeträge berufen und Du darfst nur was pfänden wenn er drüber liegt.
    Wenn nicht guckst Du in die Röhre.
    Hier ist die Tabelle:
    http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsf...

    Ob sich der Aufwand lohnt ist fraglich.

  2. Antwort von nach 56 Minuten 0 hilfreich
    Re: Insolvenz des Mieters

    Ich würde es auf jeden fall dem zuständigen insolvenzgericht melden. damit ist seine insolvenz hinfällig und er ist wieder voll für seine schulden haftbar. kurzes anschreiben und hinzufügung der belege mit bitte um rücksprache wie sie sich verhalten sollen. so würde ich das machen.hoffe ich konnte helfen

  3. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Insolvenz des Mieters

    Hallo Ubuser,

    sind die Kosten vor seinem Auszug entstanden, haben Sie ihn bereits angemahnt oder wurde der Schaden erst nach dem Auszug festgestellt?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Ihr Mieter die Miete gekürzt und damit sind Sie nicht einverstanden!

    Leider ist man gegen Mietnomaden machtlos. Unbekannt verzogen, oft auch noch eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Der Mieter wird da vom Staat im Stich gelassen. Sie müßten einen privaten Detektiv bezahlen der rausfindet wo der Mieter hin ist. Danach ein Mahnverfahren einleiten und einen Titel einholen. Dann kann der Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben - falls vorhanden!

    Wenn Sie es schaffen die neue Anschrift herauszufinden können Sie ein Mahnverfahren einleiten lassen. Oft kennen die Gerichtsvollzieher ihre Pappenheimer schon und der kann Ihnen sicher sagen ob Sie eine Chance haben an Ihr Geld zu kommen oder nicht.

    Trotzdem alles Gute

    Lore

  4. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Insolvenz des Mieters

    hallo
    leider nutzt es dir nichts weil er sich sozusagen nackich machen mußte vor den insolvensverwalter da er kein geld hat

    mfg matze

  5. Antwort von nach 30 Tagen 0 hilfreich
    Re: Insolvenz des Mieters

    WENDEN SIE SICH BITTE AN DEN ANWALT; SOLLTE DIE ANGELEGENHEIT STRETIG WERDEN - SO BRAUCHEN SIE DEN SICHERLICH

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