Erstattung Probefahrt im Garantiefall

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 23.02.2011 15:56 Uhr

Guten Tag,

angenommen ich würde während des Garantieanspruches mein PKW in der entsprechenden Werkstatt reparieren lassen. Ein Ersatzfahrzeug wird bis auf die anfallenden Benzinkosten kostenfrei gestellt.

Nach den entsprechenden Reparaturen würde der Mitarbeiter der Werkstatt hingehen und zum Zwecke der Endkontrolle eine Fahrt über 60 Km mit meinem Fahrzeug vornehmen. Hätte ich Anspruch auf Erstattung meiner Benzinkosten im o.g. Fall?

Freundliche Grüße

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Minuten 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall

    Lieber Danni86:

    Du unterscheidest nicht das Geschehen von 2 Angelegenheiten:

    Die erste ist dass die Versicherung Dir einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt. In dem Falle bist Du natürlich für eventuelle Benzinkosten verantwortlich. Es könnte ja sein dass Du sogar den Ersatzwagen garnicht benutzt.

    Die zweite Sache ist absolut verschiedenartig: Die Werkstatt muss die Reparatur garantieren, und wenn zwecks Endkontrolle der Wagen X Kilometer gefahren wird, müssen diese Benzinunkosten von der Versicherung als Teil der Reparaturrechnung bestreitet werden. Da hast Du nichts mit zu tun.

    Ich hoffe Dir damit behilflich zu sein.

    Mit besten Grüssen,

    Rolf Kümmerlin

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall

    mal angenommen ich kann gedanken lesen und weiß was in der garantie repariert wurde kann ich auch sagen ob du es gelten machen kannst oder nicht vorallem sagen wir 60km probefahrt wegen eines defekten scheibenwischerst sind nicht nachvollziehbar

  3. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall


    Nein so weit ich weiß nicht, es gibt keine Erstattungskosten, da man ja als Laie, nicht genau weiß, weshalb die Test fahrt notwendig gewesen ist, es hatte sich wahrscheinlich um einen Diagnosetest gehandelt, und somit berechtigt, um auszuschließen das wiederum, Fehler auftreten, damit die Garantie nicht erlöschen Tut.
    Mit Freundliche Grüße
    jörn

  4. Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall

    Meiner meinung nach JA , wenn sie das beweisen können , mit dem Kilometerstand.

  5. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall

    Hallo!
    Es kommt darauf an was bemängelt wurde!
    Wenn ein Mangel nur bei einer Fahrt(nicht im Leerlauf auf der Bühne!)und unter gewissen Voraussetzungen(Motor warm,nur bei links Kurven und Bodenwellen o.ä.)auftritt, dann muss eine ausgedehnte Probefahrt stattfinden.Evtl. Sogar 2mal.Zunächst zur Fehler Erkennung und nach Reperatur ob der Mangel noch vorhanden ist.Da können schonmal ein paar Kilometer zusammen kommen,aber 60KM erscheinen mir da auch sehr viel.

    Ich glaube nicht das ein Anspruch auf ersetzten der Kraftstoff-Kosten besteht.Die Sache ist da nicht so einfach(siehe erläuterung oben)Manche Werkstätten sind Kulant und bieten als Entschädigung eine Reinigung o.ä. an.

  6. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall

    Hallo,

    ich habe keine Ahnung von Ansprüchen.
    Feststeht, dass eine Probefahrt zur Reparatur gehört. Evtl. auch mal eine längere, je nach Umstand des Fehlers.
    Und die Frage ist, ob es sich lohnt wegen €10.- einen Aufwand zu machen.

    Gottes Segen

  7. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Erstattung Probefahrt im Garantiefall


    Hallo danni86,

    Ja, Sie haben Ersatzansprüche, da normalerweise eine Probe bzw. Endkontrollfahrt nicht mehr als 10 bis 15km erfordert. Ich wüsste nicht, was man bei so einer langen Probefahrt erst nach 60km feststellen könnte, was auch nicht schon nach den ersten km auftreten würde.
    Absolute Frechheit! Wenn dann die Ausrede kommt, der Motor musste warm gefahren werden, ist dass vollkommener Quatsch! Das geht im Stand viel schneller, weil kein Fahrtwind den Motor zusätzlich abkühlt.
    Wenn es sich aber um Windgeräusche bei höheren Geschwindigkeiten handelt und der Mechaniker dazu auf eine weit entfernet Autobahn fahren muss, um die Reparatur zu überprüfen, dann ist dies schon angebracht. Wie gesagt, nur zur Überprüfung bei hohen Geschwindigkeiten (>120km/h).

    MFG
    Daniel

    MFG
    Daniel

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