Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???
Von: , 24.02.2011 01:42 Uhr
Hallo,
ich bin Vermieter einer kleinen Einliegerwohnung bei mir im Haus. Der Mieter einer Mietwohnung zahlt die Miete schon seit ca. 4 Monaten nicht mehr, die Wohnung ist auch nicht mehr bewohnt, jedoch sind alle Sachen des Mieters noch in den Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Wohnung auch nicht gekündigt.
Nun meine Frage dazu: wenn ich dem Mieter fristlos kündige, ihm das Schreiben zustelle, und dieser mir dies schriftlich bestätigt das er 1 Woche Zeit hat die Wohnung zu räumen, und wenn dies nicht erfolgt ich die Wohnung selbst räumen darf (d. h. das ich alle Sachen - auch persönliche Dinge entsorgen kann)
Meinen sie das dies rechtsgültig ist. Ich meine das ich als Vermieter mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, falls der Mieter doch später daherkommt und mich evtl. belangen möchte.
