Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???

Von: , 24.02.2011 01:42 Uhr


Hallo,
ich bin Vermieter einer kleinen Einliegerwohnung bei mir im Haus. Der Mieter einer Mietwohnung zahlt die Miete schon seit ca. 4 Monaten nicht mehr, die Wohnung ist auch nicht mehr bewohnt, jedoch sind alle Sachen des Mieters noch in den Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Wohnung auch nicht gekündigt.
Nun meine Frage dazu: wenn ich dem Mieter fristlos kündige, ihm das Schreiben zustelle, und dieser mir dies schriftlich bestätigt das er 1 Woche Zeit hat die Wohnung zu räumen, und wenn dies nicht erfolgt ich die Wohnung selbst räumen darf (d. h. das ich alle Sachen - auch persönliche Dinge entsorgen kann)
Meinen sie das dies rechtsgültig ist. Ich meine das ich als Vermieter mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, falls der Mieter doch später daherkommt und mich evtl. belangen möchte.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???

    solange ihnen ihr mieter die wohnungsschlüssel nicht vor die füße wirf und sie haben dafür zeugen, dass er dabei verlautbart, er gebe den besitz an der mietsache auf, sollten sie die wohnung und insb. den inhalt nicht anfassen, weil sie schnell zum täter werden können, wenn der mieter eien strafanzeige wegen hausfriedensbruch und raub starten sollte. langsamer, kostpieliger aber für sie die einzig legitime und sichere lösung ist das mietverhältnis außerordentlich und fristlos wegen mietrückständen aufzukündigen und wenn binnen einer woche weder widersprochen noch herausgegeben wird, müssen sie eine räumungsklage rechtsahängig machen. nach titelerhalt können sie mit sog. berliner räumung zusammen mit gerichtsvollzieher selbst den titel vollstrecken-anwalt ist ratsam und nötig. sorgen sie immer dafür, dass des klingelschild und der briefkasten lesbaren mieternamen tragen und der briefkasen auch nicht überläuft, damit die post- und urkundstücke auch rechtwirksam zugestellt werden können.

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???


        Kündigen Sie die Wohnung wegen mehr als zwei Monaten Mietrückstand zum 28.2.2011. Stellen Sie die Kündigung dem Mieter unter dessen Ihnen zuletzt bekannter Adresse unter Zeugen zu. Senden Sie dem Mieter einen Mahnbecheid über die gesamten rückständigen Leistungen. Reichen Sie eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Sofern Sie diese Dinge selber nicht erledigen möchten, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die Räumung nimmt nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels (rechtsgültiges Urteil) ein Gerichtsvollzieher vor. Der entscheidet vor Ort, was zur späteren Verwertung durch Zwangsversteigerung einzulagern ist und was als Müll unmittelbar durch seine Helfer entsorgt wird. Mit allen Kosten müssen Sie in Vorlage treten. Stellt der Mieter sich tot, kann das Ganze so ca. 6 bis 9 Monate dauern. Alle Kosten und den Mietausfall bzw. Schadenersatz für die nicht mögliche Nachvermietung während der Dauer des Verfahrens klagen Sie wiederum beim Mieter ein. Das ist der rechtlich saubere Weg - lange, teuer aber sicher und korrekt. Vielleicht haben Sie aber auch Glück und der Mieter knickt ein, wenn Sie ihm dieses Szenario aufzeigen und er zieht dann aus und zahlt; zu wünschen wäre es Ihnen!

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re: Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???

        Hi schon nach dem nicht eingang von der zweiten Monatsmiete infolge, bzw in der höhe haben Sie das Recht auf fristlose Kündigung. Das haben Sie wohl unterlassen. danach müssen Sie eine angemessene Frist anbieten indem wer seine Sachenholen muß. tut er dies nicht können sie die Sachen auf eigene Kosten entsorgen (Ein Hausflohmarkt ist oftmal günstiger kleiner Tipp am Rande und Leichenflätterer gibt es zu hauf.) Wobei sie seine wichtigsten Persönlichen Sache bis zum Sankt Nimmerleinstag auf zuhaben haben 8leider) sonst machen sie sich sogar noch strafbar.
        gruß peter

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???

      Hallo Peter,
      vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
      Sind sie sicher das ich die Sachen ohne Konsequenzen entsorgen darf. Ich habe andere Antworten erhalten, die mir davon abgeraten haben, bzw. das ich so was nicht darf. Ich habe dem Mieter eine 2 Wochen Frist eingeräumt, jedoch ist diese schon verstrichen. Ich habe die Unterschrift vom Mieter, das wenn er die Sachen nicht holt, das ich diese die Sachen in der Mietwohnung entsorgen darf und die Kosten dem Mieter anrechnen kann (er wird sie sicher nicht bezahlen - das weis ich auch) - aber mir ist vorranig wichtig, das die Wohnung leer ist und ich wieder neu vermieten kann. Ich habe auch von einem Bekannten erfahren das sich in der Wohnung viel Müll befinden soll (leere Flaschen, offene Lebensmittel, Unrat, verdorbene Lebensmittel usw...) - mir zuletzt aufgefallen das es seit kurzem im Hausgang auch einen leichten übel riechend Geschmak hat - das würde ich auf den Zustand der Wohnung zurückführen. Also möchte ich jetzt schnell handeln und nicht über Mahnbescheid, Räumungsklage, Gerichtsvollzieher zurückgreifen

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Fristlose Kündigung des Mietvertrags - Räumung ???


        Hi natürlich bin ich mir da Sicher....denn ich bin selbst Vermieter und hatte selbst auch schon 2 mal solch einen Fall. Wichtig ist dabei:
        1.) er hat zu 100%tiger Sicherheit seine Mieten nicht bezahlt, sodas du berechtigt bist eine Fristlose Kündigung auszusprechen.
        2.) Muß du ihm die Change geben seine Sachen abzuholen.
        3.) darfst du nur mit Zeugen in die Räumlichkeiten hinein gehen, wenn Gefahr im Verzug ist notfalls auch alleine.
        4.) mußt du seine wirklich wichtigen Persönlichen sachen sichern. das sind vor allem persönliche Papiere wie Ausweise Kontoauszüge, Zeugnisse und auch wirklich Persönliches. Also ich habe danach auch die Klamotten gesichert.Bei mir waren es insgesamt 6 Umzugskartons. Danach habe ich versucht über die Versteigerung bei ebay wenigstens einen Grenzerlös zu bekommen. Zudem gibt es bedürftige die wenigsten sich freuen wenn ISe einen Schrankl für die Garage bekommen für 1 Euro. und gespart hast du dabei noch weil wenn du die Sachen zum Sperrmüll gibst geht eben oft mals nur 1m³ wenn du Sie weg bringst so wie wir letzt 3 Sachen = 1 Bett,1 Nachtischschrank, 1 Sideboard = 28,90€ Müllgebüren für die drei lächerlichen Sachen bezahlen müssen.... dann eher ebay oder Hausflohmarkt.
        Gruß Peter
        Ach ja noch was... die persönlichen Sachen mußt du übrigens pfleglich aufbewahren bis ans jüngste Gericht.... meine ist dann 3 Jahre später gestorben.. Gott sei gedankt.

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