PARKGEBÜHREN FÜR SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT

Von: , 24.02.2011 10:04 Uhr

ich unterrichte 2*wöchentlich in der Innenstadt, jedesmal Parkplatzsuche, nach 2 Std. umparken. Parkscheine nicht aufbewahrt. Gibt es eine Pauschale? Ich habe 500 € /Jahr angesetzt in der EÜR (freiberuf + angestellt)

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Levitron nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: PARKGEBÜHREN FÜR SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT

    Hallo guba47

    Ich würde für´s nächste mal alle Parkscheine aufbewahren, das erleichtert einigen ärger.
    Eine Pauschale (wenn es eine gibt dafür) wird meist zu niedrig angesetzt. Frag da mal besser einen Steuerberater, der kann dir da bestimmt besser helfen?

    Levitron
    www.kopisoft.de
    ich unterrichte 2*wöchentlich in der Innenstadt, jedesmal
    Parkplatzsuche, nach 2 Std. umparken. Parkscheine nicht
    aufbewahrt. Gibt es eine Pauschale? Ich habe 500 € /Jahr
    angesetzt in der EÜR (freiberuf + angestellt)

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: PARKGEBÜHREN FÜR SELBSTÄNDIGE TÄTIGKEIT

    Ich glaube nicht, dass es eine Pauschale gibt. Du hättest wahrscheinlich die Parkscheine aufbewahren müssen; brauchst jedenfalls irgendeinen Nachweis über deine Ausgaben. Es gibt aber eine einfache und oft vernachlässigte Möglichkeit, das herauszufinden: Ruf beim Finanzamt an. Das geht wirklich und man bekommt auch eine Antwort :)

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