Führerscheinentzug

Von: , 26.02.2011 08:54 Uhr

Hallo..

Ich habe da mal eine Fragen bezogen auf Führerscheinentzug. Mir wurde der Führerschein am 02.07.1997 wegen"Fahrerflucht" entzogen.Den selbigen habe ich seit diesem Datum nicht mehr gesehen:-(
Meine Frage ist: Ist es möglich, den Führerschein auch ohne Prüfung wieder zurückzubekommen nach solanger Zeit?
Wollte jetzt nicht die ganze Geschichte dazu hier schreiben, aber wenn es nötig ist, meine Frage dadurch besser zu beantworten, dann kann ich natürlich auch die Geschichte dazu noch nachreichen.
Besten Dank im Vorraus

Flieger71

3 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
          Re: Führerscheinentzug

          Hallo,
          Handelt es sich um eine Führersceinsperre oder ein Fahverbot?
          MfG, Jörn Otten.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^2: Führerscheinentzug

            Hallo,

            Ich bin damals zu einer Geldstrafe von 3000DM und einem Fahrverbot von 4 Monaten verurteilt worden.

            Mit freundlichen Grüßen Flieger71

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^3: Führerscheinentzug

              Es gibt wohl unterschiede je nach Landkreis, aber für gewöhnlich muss man nach zwei Jahren ohne Fahrpraxis den Führerschein neu machen.
              Einfach mal die Fahrerlaubnis neu beantragen und dann entscheidet die Führerscheinstelle.

              mfg, Jörn Otten.

              Jetzt auf diese Frage antworten.