Kündigungsgrund für eine Mietswohnung

Von: , 26.02.2011 21:34 Uhr


Hallo an alle,

ich habe vor 2 Jahren einen Mietvertrag über 3 Jahre unterschrieben, möchte aber gerne schon jetzt ausziehen.

Ich habe eine 3 Zimmer Wohnung, wohne dort mit meiner Frau und meinem 1 1/2 jährigem Sohn. Außerdem erwarten wir bald ein zweites Kind. Deshalb wird uns die Wohnung jetzt zu klein.

Es gibt noch mehrere kleine Mängel an der Wohnung die mich/uns stören:

1. Im Mietvertrag ist uns ein PKW Stellplatz zugesprochen, den wir aber nicht haben.

2. Im Badezimmer haben wir weder Fenster noch Abluft.

3. In den Dachschrägen sammelt sich feuchtigkeit.

4. Der Fußboden knarrt (und das nicht gerade leise)

5. Der Vermieter hat direkt unter Schlaf und Kinderzimmer ein Partyraum eingerichtet, der wöchentlich genutzt wird.

6. Durch den oben genannten Partyraum wird mehr Heizöl verbraucht, deshalb sollen wir jetzt 40 € monatlich mehr zahlen, obwohl vertraglich eine 500 € Warmmiete vereinbart wurde.


Ich habe eine Wohnung von meinem Chef, in der wir jederzeit einziehen könnten. Kann ich den bestehenden Mietvertrag jetzt, auf Grund der Mängel vorzeitig kündigen?

Ich bin dankbar für alle Antworten

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund für eine Mietswohnung

    zunächst musst du in deinem vertrag nachsehen, wie die feste laufzeit exakt formuliert ist; es kann nämlich sein, dass eine solche vereinbarung rechtsunwirksam sein kann und die dir das nachfolgende gehopse sparen kannst.
    Bzgl. der Abluft im Bad teile deinem vermieter mittel einwurfeinschreiben mit, dass du ihn bittest die abluft binnen 14 tagen einzurichten und dass du seine leistungen ablehnen wirst, wenn er das nicht fristwahrend unternimmt. überdies teile mit, dass du dann die maßnahme selbst wirst erledigen lassen und die entstehenden kosten von der miete abziehen wirst. gehe schon jetzt zum renomiertem klempner und lasse dir das mit allem drum und ran nach DIN 18017 T3 anbieten, ggf. lasse die schriftlich bestätigen, dass es nachtr. technisch nicht realisierbar ist die Norm zu erfüllen. Teile dem vermieter ferner mit, (wenn du ihm ein Eichen legen willst) dass der Bezirksschornsteinferger und das Bauordnungsamt Kopie der Korrespondenz erhält, weil nach Abs. 1 des § 43 MBO sind fensterlose Bäder und Toiletten nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
    Falls der Partyraum bei Bezug noch nicht vorhanden war. fordere den Vermeiter auf die Nutung sofort und fortwährend zu unterlassen, da du sonst von der Warmmiete 20% kürzen wirst und das Baurodnungsamt über die Nutzung diese Räume informieren wirst. Wenn der Heizungsverbruch im Partyraum nicht gemessen wird, teile mit, dass die Verteilung der Heizkosten inakzeptabel ist. Alles Andere eigent sich nicht so gut zum Quälen. Vielleicht bereitest dir das alles schon vor, legst ihm erstmal im pers. gespräch kopien hin, bittest ihn höflich zu überdenken, ob das mietverhältnis übermorgen und für beide seiten wohl in einvernehmelicher art und weise (wo kein kläger, das kein richter) besser beendet wird udn zwar ohne großes theater. stellt es sich quer, schicke alles los und es wird lustig.

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund für eine Mietswohnung

    Hi
    schwierig... denn nicht alle Gründe die du hier anführst sind wirklich echte Gründe. Ich schreib das so denn den größten Fehler den du begeehn kannst ist dir deine Situation schön zu reden.Das die Zimmer schräg sind, das Badezimmer keine Fenster und Luftabzug hat das hast du schon von Anfang an gewusst. Auch kanrrende Böden hätte man vonanfang an erkennen können. Andere Punkte sind lediglich Mängel die du mal zuerst dem Vermieter gegenüber in "Verzug" (Frist auf einen bestimmten Tag hin) setzen mußt und um abhilfe beten mußt. Das mit dem PKW Stellplatz naja Wohnen der Menschen geht vor dem "Wohnen einer Blechkiste". Das ist sicherlich kein Grund um einen Mietvertrag kippen zu können lediglich um einen Mietvertrag zu kürzen. Einzelne kleine Mängel führen nicht zur Nichtigkeit eines ganzen Vertrags. Wirklich mein Tipp.. halt das Jahr noch durch....Kündige schon jetzt auf den bestimmten Termin hin und signalisiere das du raus willst damit. Du hast die einzigste Möglichkeit früher zu gehen ab dem Tag das der weitere erdenbürger hier ist wenn du auf Grund der verfügbaren raumgröße das souziale Mindestmaß unterschreitest. Dann darf dein Vermieter dich nicht einmal mehr weiterhin behalten. Aber davon hast du nichts geschrieben
    Gruß Peter

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Kündigungsgrund für eine Mietswohnung



    Zeigen Sie dem Vermieter die geschilderten Mißstände auf und fordern Sie deren Beseitigung mit einer angemessenen Fristsetzung. Drohen Sie für den Fall, dass die Mängel nicht beseitigt werden Mietkürzungen und die Kündigung des Mietverhältnisses an.

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