Domainnamen Recht
Von: , 27.02.2011 12:39 Uhr
Hallo,
ich habe zwei Fragen:
1.
unser Dorf ist eingemeindet und jetzt wird der Name des Ortes als Straßenname benutzt. Allerdings steht auf dem Ortseingangsschild das es ein Ortsteil sei.
Wir haben diese Domain bereits registriert - als Bürgerverein, was könnte passieren, falls es doch nicht erlaubt ist?
2.
Dieses Dorf (Ortsteil) hat einen Umlaut im Namen (wie z. B. Möllenbeck).
Der Bürgerverein hatte sich die Domain mit dem "oe" registriert, es ist aber noch eine Umlaut Domain frei. Kann ich diese Domain mit dem Umlaut als Einzelperson registrieren?
Vielen Dank!
