Domainnamen Recht

Von: , 27.02.2011 12:39 Uhr


Hallo,

ich habe zwei Fragen:
1.
unser Dorf ist eingemeindet und jetzt wird der Name des Ortes als Straßenname benutzt. Allerdings steht auf dem Ortseingangsschild das es ein Ortsteil sei.

Wir haben diese Domain bereits registriert - als Bürgerverein, was könnte passieren, falls es doch nicht erlaubt ist?

2.
Dieses Dorf (Ortsteil) hat einen Umlaut im Namen (wie z. B. Möllenbeck).
Der Bürgerverein hatte sich die Domain mit dem "oe" registriert, es ist aber noch eine Umlaut Domain frei. Kann ich diese Domain mit dem Umlaut als Einzelperson registrieren?

Vielen Dank!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
    Re: Domainnamen Recht


    Hallo,

    tut mir leid. Auf dem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
    Außerdem wurde ich von dem wer-weiß-was-Team schon vor längerer Zeit bei "wer-weiß-was" rausgeworfen, weil ich so "unverschämt" gewesen war, die Menschen, die mich abscheulich beleidigten, anschließend ebenfalls zu beleidigen.

    Gruß
    Angelika

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