Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

Von: , 27.02.2011 19:21 Uhr


Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin in meinem aktuellen Job wirklich sehr unglücklich (es passt einfach alles nicht richtig), habe aber nun Ende letzter Woche ein Jobangebot bekommen für eine Stelle, die mir sehr zusagen würde (kenne das Unternehmen, bzw. die Abteilung bereits aus einem Praktikum). Die bräuchten allerdings schnellstmöglich jemanden und aktuell habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, jedoch hätte ich noch ca. 3 Wochen Urlaubsanspruch bei meinem aktuellen Arbeitgeber.
Und hierzu meine Frage, wäre es möglich, den Resturlaub dazu zu nutzen um schon eher bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen, d.h. morgen direkt kündigen und ab übernächste Woche "Urlaub" nehmen und direkt die neue Arbeit aufnehmen? Oder bin ich rechtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt und dürfte keine andere Beschäftigung aufnehmen? Aufhebungsvertrag kommt für meinen aktuellen Arbeitgeber auf keinem Fall in Frage, denke ich, da er mich eigentlich noch braucht und versuchen wird so lange wie möglich zu halten.
Wäre super, wenn jemand von euch die Rechtslage kennt. Muss eigentlich morgen den neunen AG anrufen.

Schon einmal Danke!

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Hallo,

    streng genommen dürfen Sie nicht arbeiten, da es sich um einen "Erholungsurlaub" handelt. Allerdings kann es Ihrem jetzigen Arbeitgeber egal sein, ob Sie im Urlaub zum Ende Ihrer Beschäftigung arbeiten oder ob er Sie mittels Aufhebungsvertrag früher aus dem Arbeitsverhältnis raus lässt. Im ersten Fall haben Sie Anspruch auf Urlaubsentgelt, im anderen Fall wird Ihnen der Urlaub ausbezahlt.

    Falls Ihre Beziehung sehr zerrüttet ist, könnte er darauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht, Sie Urlaub machen, aber dass Sie nicht arbeiten.

    Machen Sie es trotzdem, hat das keine gravierenden Konsequenzen: Im zweiten Beschäftigungsverhältnis haben Sie für drei Wochen Steuerklasse 6. Ihr alter Arbeitgeber kann Sie abmahnen und mit Kündigung drohen. Da Sie aber ohnehin gehen ...

    Gruß

    Edwin Pinkawa

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic


    Hallo Glückspilz (zwei AG!!!!),
    grundsätzlich wäre es möglich, den Resturlaub dazu zu nutzen um schon eher bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen, d.h. morgen kündigen, den "Urlaub" nehmen und die neue Arbeit mit einem 400,- € Vertrag aufnehmen! (aber Vorsicht ist angesagt bei der Abwickelung der „Mehrarbeit“,- Neider, Betriebsrat usw.)
    Du bist rechtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch bei dem alten Arbeitgeber angestellt, versichert und somit auch angemeldet.
    Eine saubere Sache wäre ein Aufhebungsvertrag mit Urlaubsverzicht, bringt aber Verluste mit sich.

    Glückauf!

  3. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Rechtlich gesehen bist Du noch bei Deinem alten arbeitgeber angestellt nd auch versichert! für 1-2 Tage wäre das sicher kein großes Problem aber 2-3 Wochen sind ein großes Risiko, das würde ich nicht eingehen. Rechtlich darfst Du nicht schon bei der neuen Firma anfangen.

    Ich würde es trotzdem mit einem Aufhebungsvertrag versuchen. Nett fragen kostet nichts. Und Dein neuer Arbeitgeber sollte Dich da auch nicht so bedrängen. 4 Wochen Kündigungsfrist sind Standard, d.h. er sollte sowieso Probleme haben jemand früher zu bekommen außer jemand der derzeit Arbeitslos ist.

    Noch eine Möglichkeit: biete Deinem derzeitigen Chef an bis Ende des Monats halbtags zu kommen wenn er Dir erlaubt halbtags schon für Deinen neuen Arbeitgeber zu arbeiten. Wie es da versicherungstechnisch aussieht weiß ich nicht aber das wäre für beide Seiten eine faire Lösung. Und Gehalt bekommst Du voll vom alten Arbeitgeber weil Du Deinen Urlaub halbtags "abbummelst".

    VG

  4. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    aktuell habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, jedoch hätte ich noch ca. 3 Wochen Urlaubsanspruch bei meinem aktuellen Arbeitgeber.

    Und hierzu meine Frage, wäre es möglich, den Resturlaub dazu zu nutzen um schon eher bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen, d.h. morgen direkt kündigen und ab übernächste Woche "Urlaub"
    nehmen und direkt die neue Arbeit aufnehmen? Oder bin ich
    rechtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch bei meinem
    alten Arbeitgeber angestellt und dürfte keine andere
    Beschäftigung aufnehmen? Aufhebungsvertrag kommt für meinen
    aktuellen Arbeitgeber auf keinem Fall in Frage, denke ich, da
    er mich eigentlich noch braucht und versuchen wird so lange
    wie möglich zu halten.
    Guten Morgen,

    1. es besteht zwar eine Soll - aber keinen Mussbestimmung den Rest Urlaub in die Kündigungsfrist zu legen
    2. aus betrieblichen Gründen - und die beschreiben Sie hier selbst - kann das auch verweigert werden.
    3. Während des Urlaubs ist eine entgeltliche Tätigkiet ausgeschlossen. Der AG darf das verweigern, er könnte sogar die Lohnfortzahlung verweigern
    4. Sie sind bis zum Ende des Arbeitsverhältnis an den Vertrag gebunden und das Ende ist nicht der Beginn des Urlaubs.
    5. Rein praktisch wird wohl wenig passieren, wenn der Urlaub gewährt werden würde. Nur dann könnte der AG auch den Aufhebungsvertrag schliessen, den Sie ja gerade nicht sehen.

    Schönen Tag noch

  5. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Halloooo erstmal,
    Aus Deiner Schilderung entnehme ich, Du hast noch Urlaubsanspruch aus 2010? Dieser muß sowieso in den ersten 3 Monaten dieses Jahres genommen werden. BUrlg § 7 Abs. 3. Mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage müssen zuzammenhängend gewährt werden.
    Also kannst Du kündigen und nächste Woche Urlaub nehmen. Das ie Aufnahme einer Arbeit nicht dem Urlaubszweck BUrlg § 8 entpsricht, wird Deinem neuen Arbeitgeber wahrscheinlich egal sein. Dein alter Arbeitgeber ist nicht betroffen, weil er Deine Arbeitskraft durch die Kündigung ja sowieso verliert.
    Also wird er Dir auch nicht im Eilverfahren die Aufnahme der Arbeit verbieten können.
    Frohes Schaffen in Zukunft.

  6. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Hallo,

    das Arbeitsverhältnis besteht bis zum termingerechten Ausscheiden. Vielleicht kann man mit dem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündiung vereinbaren. Diese Kündigung sollte ausführlich begründet werden. Dann ist diese Kündigung auch rechtlich zulässig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Erwin Fuessl

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Hallo Smiley3456,

    bin kein RA. Wenn die Kündigungsfrist so ist wie Du schreibst, dann geht da rechtlich kein Weg dran vorbei.

    D.h. erstmal solange arbeiten, bis die Urlaubstage zur Abdeckung der Kündigungsfrist reichen.
    Vielleicht lässt sich mit dem derzeitigen AG ein unbezahlter Urlaub bis dahin verabreden?
    Wenn es einen Betriebsrat gibt, würde ich den auf jedenFall mal kontaktieren.

    Gruss
    pleitier

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Hallo,
    habe die Frage leider erst heute gesehen.
    Dein Arbeitgeber kann dich nicht zwingen bei ihm zu arbeiten. Also eigentlich hast du 4 Wochen Kündigungsfrist und musst dich eigentlich auch daran halten, aber was will der AG machen, wenn du nicht mehr kommst? Vorsicht, wenn er dadurch Aufträge verliert oder eine teurere Ersatzkraft deine Arbeit macht, dann könnte er dich für den Schaden haftbar machen. Das wäre die eine Alternative.
    Du kannst aber auch den von dir vorgeschlagenen Weg versuchen. Dein neuer AG kann diese Zeit vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn ja irgendwie anders verrechnen. Vielleicht könnt ihr einen Praktikumsvertrag schliessen und er zahlt dir später eine Sonderprämie.

    Der neue AG wird aber auch froh sein einen guten engagierten Mitarbeiter zu bekommen, wenn auch nicht zu dem gewünschten Termin. Das könntest du auch deinem neuen AG klar machen. Sie jammern immer und versuchen natürlich den Druck beim AN zu lassen.

    Hast du wirklich mal geklärt, ob ein Aufhebungsvertrag möglich wäre? Vielleicht geht es ja doch.

    Viel Erfolg! habe Ende letzter Woche ein Jobangebot
    bekommen für eine Stelle, die mir sehr zusagen würde :Die bräuchten allerdings schnellstmöglich jemanden
    und aktuell habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, jedoch
    hätte ich noch ca. 3 Wochen Urlaubsanspruch bei meinem
    aktuellen Arbeitgeber.

    Wäre es möglich, den Resturlaub dazu
    zu nutzen um schon eher bei dem neuen Arbeitgeber anzufangen,
    d.h. morgen direkt kündigen und ab übernächste Woche "Urlaub"
    nehmen und direkt die neue Arbeit aufnehmen? Oder bin ich
    rechtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch bei meinem
    alten Arbeitgeber angestellt und dürfte keine andere
    Beschäftigung aufnehmen? Aufhebungsvertrag kommt für meinen
    aktuellen Arbeitgeber auf keinem Fall in Frage, denke ich

  9. Antwort von nach 6 Tagen 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Hallo,
    da bin ich ja soweiso zu spät für die Antwort.Sorry, aber ohne einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Kündigung und Abgeltung des Resturlaubes kommst Du aus
    der Nummer normalerweise nicht raus
    lg
    MT

  10. Antwort von nach 26 Tagen 0 hilfreich
    Re: Jobwechsel/Aufnahme neue Tätigkeit schnellstmöglic

    Sorry, ich habe die Mail erst jetzt gelesen.

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