Recht: Angegebene alternative Firmen-email-Adresse

Von: , 28.02.2011 11:01 Uhr


Wär schön, wenn einer einen Paragrafen oder ein Urteil weis, hörensagen oder meinungen bringen mir nix;-)

Wenn eine Firma zwei email adressen angegeben hat, beispielsweise [E-Mail-Adresse entfernt] und [E-Mail-Adresse entfernt] und ich eine mail an [E-Mail-Adresse entfernt] schreibe, um eine vereinbarung zu widerrufen, in der angeblich stand, ich solle Widerrufe an [E-Mail-Adresse entfernt] schicken,

gilt das dann dennoch als zugestellt?

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Recht: Angegebene alternative Firmen-email-Adresse

    Also ich befürchte, das sieht aus zwei Gründen schlecht aus. Zum einen, wenn die Firma die Email speziell für Kündigungen oder Widerrufe einegerichtet hat, wird das wohl auch bei Beginn der Sache angegben worden sein und du/sie darauf hingeweisen worden sein. Und zum anderen hat man bei Widerruf via Email immer das Risisko der fehlerhaften übermittlung, wenn man nicht nachweisen kann, dass ordentlich übermittelt wurde, muss man die fehelerfrei Übermittlung nachweisen und das wird meist sehr schweirig...aber das Alles (oben Gesagte) hängt sehr vom Einzelfall ab...kann man leioder nicht mit 100% sagen, wie ein Richter das dann sieht... Hoffe ich konnte ein wneig helfen...G JAG
    Wenn eine Firma zwei email adressen angegeben hat,
    beispielsweise [E-Mail-Adresse entfernt] und [E-Mail-Adresse entfernt] und ich eine
    mail an [E-Mail-Adresse entfernt] schreibe, um eine vereinbarung zu
    widerrufen, in der angeblich stand, ich solle Widerrufe [E-Mail-Adresse entfernt] schicken,

    gilt das dann dennoch als zugestellt?

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