Betriebskostenabrechnung - pauschal SAT-Anlag
Von: , 28.02.2011 22:42 Uhr
Hallo,
vorab: ich habe der gesamten Betriebskostenabrechnung widersprochen, da kein Umlageschlüssel und kein Gesamtbetrag aufgeführt war. Die Einsicht in die Rechnungen habe ich verlangt, welche auch heute stattgefunden hat.
Auf der Abrechnung habe ich eine Position "SAT-Anlage" mit 120€. Für diese wollte ich die Rechnung einsehen. Die Vermieterin sagt, dafür brauche sie keine. Die Anlage sei ja mit gemietet und da würde monatlich ein Pauschalbetrag an sie fällig. Für Kabelanschluss gäbe es ja schließlich auch Gebühren.
Meines Erachtens kann der Vermieter doch nur tatsächlich entstandene Kosten umlegen - oder sind Pauschalpositionen in einer Betriebskostenabrechnung zulässig?
Zur Position Gebäude/Brandversicherung kann die Vermieterin nur eine handschriftliche Rechnung auf karriertem Papier vorlegen. Ist soetwas zulässig?
Danke vorab
Johannes
