Betriebskostenabrechnung - pauschal SAT-Anlag

Von: , 28.02.2011 22:42 Uhr

Hallo,

vorab: ich habe der gesamten Betriebskostenabrechnung widersprochen, da kein Umlageschlüssel und kein Gesamtbetrag aufgeführt war. Die Einsicht in die Rechnungen habe ich verlangt, welche auch heute stattgefunden hat.

Auf der Abrechnung habe ich eine Position "SAT-Anlage" mit 120€. Für diese wollte ich die Rechnung einsehen. Die Vermieterin sagt, dafür brauche sie keine. Die Anlage sei ja mit gemietet und da würde monatlich ein Pauschalbetrag an sie fällig. Für Kabelanschluss gäbe es ja schließlich auch Gebühren.
Meines Erachtens kann der Vermieter doch nur tatsächlich entstandene Kosten umlegen - oder sind Pauschalpositionen in einer Betriebskostenabrechnung zulässig?

Zur Position Gebäude/Brandversicherung kann die Vermieterin nur eine handschriftliche Rechnung auf karriertem Papier vorlegen. Ist soetwas zulässig?

Danke vorab
Johannes

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Betriebskostenabrechnung - pauschal SAT-Anlag

    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, dass im Mietvertrag zu den Fernseh- und SAT-Kosten kein besonderes Extra vereinbart wurde.

    Dann sagen Sie Ihrer Vermieterin, wenn nichts vereinbart worden ist, kann sie auch keine Pauschale dafür umlegen.
    Und ergänzen Sie, dass Sie in dem Fall eine eigene SAT-Schüssel auf dem Dach fachmännisch installieren lassen werden. Dann darf Ihre Vermieterin die Schüssel weiter für sich alleine haben, wenn sie so darauf aus ist ;-)

    Versicherungsgesellschaften schreiben auch in Deutschland schon richtige Rechnungen: Gedruckt auf Papier! Also, handschriftlich ist nicht!

    Hart bleiben, Sie sind eindeutig im Recht!

    Viele Grüße
    Stefan_1962

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Betriebskostenabrechnung - pauschal SAT-Anlag

    ohne beleg keine zahlung

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