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Re: Welche Art der Insolvenz?
Hallo Timmi,
wenn Dein Gewerbe als Einzelunternehmen angemeldet wurde, haftest Du in der Tat auch mit Deinem privaten Vermögen für Deine gewerblichen Schulden.
Somit könntest Du evtl. privates Schuldenbereinigungsverfahren (Privatinsolvenz) beantragen. Wobei EUR 20.000 nicht gerade so sehr viel sind, und es deshalb zu überlegen wäre, ob Du das nicht so abzahlen könntest.
Denn während dem Durchlauf der Insolvenz (Wohlverhaltensphase) darfst Du Dir nichts zu schulden kommen lassen und musst Dich strikt an die vereinbarten Zahlungs- und Verhaltensregeln und Vorgaben halten, das kann sehr stressig sein.
Deshalb schlage ich Dir vor, erstmal zu überlegen, ob es nicht sinnvoller wäre, Deine Gläubiger zu kontaktieren und Ihnen eine Teilrückzahlung VOR der Insolvenz vorzuschlagen. Denn die wissen genau, bein ner Insolvenz kriegen Sie noch weniger Ihrer Forderungen zurück!
Überlegs Dir mal und meld Dich nochmal!
Gruss
FürGerecht
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