Kann die Arge zur Psychotherapie zwingen
Von: , 01.03.2011 23:45 Uhr
Hallo Experten,
ich habe heute mal wieder eine rechtliche Frage.
Ein Alg 2 Empfänger ist aus psychischen Gründen vom medizinischen Dienst der Arge als "arbeitsunfähig"eingestuft wurden.
Die Arbeitsunfähigkeit geht 6 Monate, danach ist der Zustand erneut zu prüfen.
In dieser Zeit wird das Alg 2 weiter gezahlt.
Ist der Empfänger nun gezwungen eine Therapie anzutreten bzw. wird die Arge eine entsprechend Vereinbarung zur Unterschrift vorlegen?
Kann sonst sanktioniert werden?
Muss der Empfänger Versuche eine Therapie zu finden nachweisen(zb. Nachweis das er auf Warteliste steht)?
Naturlich strebt der Empfänger die Therapie zu einer Besserung seiner psychischen Verfassung an, was ihm aber aufgrund seiner Amgststörung bisher noch nicht geglückt ist.
Wie soll nun vorgegangen werden?
Der Arzt des medizinischen Dienst sprach nicht von einer Verpflichtung,
Wird die Arge das veranlassen?
Ich hoffe jemand weiss Rat?!
