Rechte bei Selbstkündigung im Job

Von: , 03.03.2011 16:10 Uhr


Hallo, mein Mann geht ab November in den Vorruhestand,ich arbeite als Bäckereifachverkäuferin. Wir wollen dann von Salzgitter nach Bremerhaven ziehen. Bekomme ich dann bei Kündigung und Wegzug auch kein Arbeitslosengeld? Bin ich dann auch 3Monate gesperrt?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rechte bei Selbstkündigung im Job

    Ob es ALG gibt hängt davon ab, ob die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde. Der Wegzug an sich ist meines Erachtens kein Grund für die Kürzung. Wenn aus der Arbeitlosigkeit heraus ein Job in einer anderen Stadt gefunden wird, gibt es in der Regel Umzugskostenbeihilfe.

    Gruß,
    Johannes Wörle
    [E-Mail-Adresse entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rechte bei Selbstkündigung im Job

    Hallo Jete51,
    ich würde auf deine stelle sich in Bremerhaven als Bäckereifachverkäuferin bewerben, und zwar so, daß du deine Bewerbungen nachweisen kannst. Dann kriegst du keine Sperre. Wenn du drüben keine Arbet suchst, gehen die davon aus, daß du nicht arbeiten willst. Arbeitslosengeld ist für arbeitswillige
    Gruß
    P.

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