arbeitsrecht

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 03.03.2011 18:54 Uhr

Liebe/-r Experte/-in
Habe eine Neue Anfrage gestellt im Arbeitsrecht
(>Probezeit nicht eingehalten Hamb. Modell verkürzt<)

Im Kurzen: der AG hat mich 1 Woche zu spät (am 21.1.) gekündigt nicht 14 Tage vor der Probezeit Beendigung. Kündigung trägt das Datum 31.1.11!
Das Hamburger Modell ist auch noch vertragliche Dokumentiert auf 6 Monate reduziert. Warum auch immer!

Klagt man jetzt vor Gericht ( der Anwalt sagt lohn sich nicht)
Kann die Arge das Hamburger Modell zurück ziehen?
Wie ist da das Rechtsempfinden. Und welchen Tip würden Sie mir geben weiter vorzugehen.
Vielen Dank Ihr Otto Speckter

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von Wolfgang Lenssen nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: arbeitsrecht

    Hallo Otto Speckter,

    Deine Anfrage zu beantworten ist nicht ganz einfach:

    Meinst Du mit "Hamburger Modell" eine stufenweise Wiedereingliederung, bei der die Krankenkasse weiter Krankengeld bezahlt?

    In diesem Fall kann der Arbeitgeber jederzeit ohne Kündigungsfrist den Wiedereingliederungsversuch für gescheitert erklären.

    Solltest Du etwas anderes meinen, so ist die gängige Rechtsauffassung, dass während der ganzen Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit ohne Angabe von Gründen beiderseits gekündigt werden kann.
    Sollte also die Probezeit bis zum 31. Januar 2011 gehen, so kann auch noch am 31. Januar 2011 Dir die Kündigung (während der Probezeit) ausgehändigt werden. Dein letzter Arbeitstag wäre dann der 14. Februar gewesen.

    Hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen?

    Liebe Grüße
    Wolfgang Lenssen

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: arbeitsrecht


    Hallo Otto,
    jetzt unternehme ich den Dritten Versuch eine Antwort zu schreiben. Irgendwie scheint mein PC mich zu hassen :-)
    Der Antwort von Wolfgang ist nichts hinzuzufügen, sie ist kompetent und umfassend.
    Ich stutze nur bei dem Zusammenhang "Hamburger Modell" und Probezeit.
    Eine Probezeit steht doch für gewöhnlich am Anfang einer Beschäftigung und eine Wiedereingliederung am Ende einer Langzeiterkrankung bei einem Arbeitgeber, bei dem man schon lange beschäftigt ist.
    Bist Du sicher, dass Du nicht über den Tisch gezogen werden sollst, indem Dein Arbeitgeber über den Umweg einer "Probezeit" eine ordentliche Kündigung mit ganz anderer Kündigungsfrist und ganz anderen Möglichkeiten der Reaktion für Dich verhindern will?
    Bespreche das mal mit Deinem Anwalt (Und stell sicher, dass Dein Anwalt Fachmann für Arbeitsrecht ist. Es gibt durchaus fähige Strafverteidiger, die vor dem Arbeitsgericht völlig verloren sind.)
    Viel Erfolg, Johannes

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: arbeitsrecht

    hallo otto leider muß ich deinem anwalt recht geben, es wird sich nicht lohnen, in der probezeit brauch dein ag keine fristen einhalten
    triotzdem schönes wochenende
    gerd

  4. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: arbeitsrecht

    Tut mir leid, aber auf dem Gebiet kenne ich mich überhaupt nicht aus. Trotzdem viel Glück... LG
    Liebe/-r Experte/-in

    Habe eine Neue Anfrage gestellt im Arbeitsrecht

    (>Probezeit nicht eingehalten Hamb. Modell verkürzt<)


    Im Kurzen: der AG hat mich 1 Woche zu spät (am 21.1.)
    gekündigt nicht 14 Tage vor der Probezeit Beendigung.
    Kündigung trägt das Datum 31.1.11!

    Das Hamburger Modell ist auch noch vertragliche Dokumentiert
    auf 6 Monate reduziert. Warum auch immer!


    Klagt man jetzt vor Gericht ( der Anwalt sagt lohn sich
    nicht)

    Kann die Arge das Hamburger Modell zurück ziehen?

    Wie ist da das Rechtsempfinden. Und welchen Tip würden Sie
    mir geben weiter vorzugehen.

    Vielen Dank Ihr Otto Speckter

  5. Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
    Re: arbeitsrecht

    hallo,
    kann dazu nichts sagen
    gruss
    hasan

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