arbeitsrecht
Von: - abgemeldetes Mitglied - , 03.03.2011 18:54 Uhr
Liebe/-r Experte/-in
Habe eine Neue Anfrage gestellt im Arbeitsrecht
(>Probezeit nicht eingehalten Hamb. Modell verkürzt<)
Im Kurzen: der AG hat mich 1 Woche zu spät (am 21.1.) gekündigt nicht 14 Tage vor der Probezeit Beendigung. Kündigung trägt das Datum 31.1.11!
Das Hamburger Modell ist auch noch vertragliche Dokumentiert auf 6 Monate reduziert. Warum auch immer!
Klagt man jetzt vor Gericht ( der Anwalt sagt lohn sich nicht)
Kann die Arge das Hamburger Modell zurück ziehen?
Wie ist da das Rechtsempfinden. Und welchen Tip würden Sie mir geben weiter vorzugehen.
Vielen Dank Ihr Otto Speckter
