1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

Von: - abgemeldetes Mitglied - , 03.03.2011 22:59 Uhr


Hey Leute,
ich hab bis vor kurzem studiert, hab seit juni 2010 gehalt bekommen und gehe Anfang Mai nach Neuseeland auf unbestimmt Zeit. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und würde jetzt ca. 250 Euro für Juni bis Dez. wieder bekommen.
Das Geld wäre natürlich ganz nett, aber muss ich dann jährlich eine Steuererklärung machen auch wenn ich im Ausland bin und mich in Deutschland abgemeldet habe?
Muss ich meine ausländischen Steuern dann auch dort aufführen?

Danke für eure Hilfe.

LG Katrin

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: 1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

    Hallo Katrin, du wirst Steuern in dem Land bezahlen, in dem Du arbeitest. der deutsche Staat wird dich im Regelfall nicht mehr belangen. Der deutsche Staat ist nur für deutsche Steuern zuständig.
    Gruss Hermann

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re: 1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

        Hallo Katrin,

        zunächst ein kleiner Denkanstoß:

        Niemand geht für immer nach Neuseeland, obwohl viele Menschen sich das hier so schön ausmalen.

        Ich kenne das Land sehr gut (und auch die lokalen Gesetze) und rate dir zur Vorsicht.

        Für einen Auslandsaufenthalt ist es unbedingt notwendig, dass man seinen Status in Fragen der arbeitsrechtlichen Bedingungen und für die anstehende Steuerpflicht genau unter die Lupe nimmt. Daran sind schon viele Menschen gescheitert, vor allem junge Leute, die vom fernen Land total begeistert waren und hinterher einen Schock bekamen.

        Leider hast du nicht geschrieben, ob du bereits über eine Arbeitserlaubnis verfügst oder ggf. für ein deutsches Unternehmen als Expatriate entsandt werden wirst.

        Du kannst nicht einfach in NZ eine Arbeit aufnehmen und dort auf unbestimmte Zeit im Land bleiben, das weisst du hoffentlich.

        Vor allem Studis spinnen sich gegenseitig in den Foren die tollsten Szenarien vor, wie man die Gesetze im Land ignorieren oder umgehen kann. Der Immigration Act und die damit verbundenen Vorschriften für ausländische Arbeitnehmen werden in NZ sehr eng und streng durchgesetzt.

        Zurück zu deiner eigentlichen Frage:

        Sofern du bislang keine Steuererklärung in Deutschland abgegeben hast, bist du zu einer Steuererklärung momentan nicht verpflichtet. Der Verzicht auf einen Lohnsteuerjahresausgleich wäre aber dumm, denn die Rückerstattung der Steuer steht dir schliesslich zu. Warum also darauf verzichten? Es hat ja keine negativen Auswirkungen.

        Für dein Vorhaben der Arbeitsaufnahme in NZ ist es jedoch sehr wichtig, dass dein Status im Vorfeld geklärt wird.

        Hier eine Vorabinformation über NZ:

        Leider wird man auch am anderen Ende der Welt nicht vom Finanzamt verschont! In Neuseeeland ist das die IRD ( Inland Revenue Department ). Wenn man in Neuseeland arbeiten oder ein eigenes Unternehmen betreiben will, benötigt man eine IRD Nummer, die 8- oder 9-stellige Steuernummer.Diese kann direkt bei der IRD beantragt werden, die notwendigen Formulare findet man hier: http://www.ird.govt.nz/how-to/irdnumbers/ Die IRD benötigt etwa 8-10 Tage für die Abwicklung.

        Die zur Zeit geltenden Steuersätze für Arbeitnehmer sind nach meinem letzten Kenntnisstand:

        $0-14,000 - 12.5%

        $14,001-48,000 - 21 %

        $48,001-70,000 - 33 %

        ab $70,001 - 38 %

        (aktuelle Sätze musst du beschaffen)

        Ein Beispiel:

        Katrin verdient brutto $72,000 pro Jahr, sie zahlt Steuer wie folgt:

        bis 14,000 $ - 1,750

        14,001 bis 48.000 $ 7,140

        48,001 bis 70,000 $ 7,260

        70,001 bis 72,000 $ 760

        Gesamt $16,910

        Eine Gehaltserhöhung führt also nicht wie von Deutschland her gewohnt zu einer höheren Besteuerung des Gesamt- Einkommens, wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht, lediglich das Mehreinkommen wird entsprechend höher besteuert.

        In Neuseeland muss lt. Beispiel jegliches Einkommen ab dem ersten Kiwi-Dollar versteuert werden, denn anders als in Deutschland gibt es hier keinen Freibetrag. Es ist auch egal, ob man das Einkommen in Neuseeland oder im Ausland bezieht (world-wide income).

        Für Saisonarbeiter und eine befristete Tätigkeit wird die Steuer wie in Deutschland direkt vom Arbeitslohn abgezogen (15-33%), trotzdem muss vor Ausreise eine Steuererklärung abgegeben werden.

        Die günstigste Variante ist meistens die Anwendunmg des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches auch zwischen Deutschland und NZ besteht.

        Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen im Jahr, werden die Einkünfte für Expatriates nach geltendem DBA nur noch in einem Land steuerpflichtig.

        Dazu musst du allerdings in Deutschland weiterhin ansässig bleiben und den Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.

        Deine Einkünfte bleiben nach dem DBA für die Dauer des Auslandseinsatzes in Deutschland steuerfrei, was dich allerdings nicht von der Steuererklärung in NZ befreit.

        Wenn du weitere Fragen haben solltest, schreibe mir.

        Viel Spaß und Erfolg!

        Steve-HH


        Das gibt dir eine Vorstellung über die Vorschriften in NZ, du musst jedoch wissen, dass

  2. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: 1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

    Hallo Katrin,

    erstmal Glückwunsch zu dem Job im Ausland, wer von uns würde nicht gerne nach Neuseeland ;-)
    Also ich selbst (Studentin)und mein Mann haben auch nach Eheschließung und der Geburt unseres Kindes zwei Steuererklärungen in D gemacht, da es doch einiges abgeworfen hat....

    Mittlerweile arbeiten wir beide in Luxembourg und haben nun keine Steuererklärung mehr gemacht. Es steht uns frei, ob wir eine machen wollen, da die Pflicht wohl erst ab gewissen Einnahmen gegeben ist und es steh uns auch frei, in welchem Land wir diese machen möchten.

    Ich hoffe diese Antwort hilft dir weiter und wünsche dir noch ein närrisches Treiben und natürlich eine schöne Zeit in Neuseeland.

    LG, Caro

  3. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: 1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

    hallo cherriez13,

    grundsätzlich musst du deine steuern immer dort abführen wo du sie gezahlt hast.....also in deinem falle deutschland....
    ansonsten gibt es mit verschiedenen ländern ein doppelbesteuerungsabkommen....das besagt, daß du in diesem land, wo du dich am meisten aufhältst...also 181 tage.....das wiederum müsste dir das finanzamt sagen können, ob neuseeland auch dazu gehört.aber dies gilt nur wenn du ein gewerbe hast.

  4. Antwort von nach 30 Tagen 0 hilfreich
    Re: 1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

    Hallo,

    sobald sie nicht mehr in dtl gemeldet sind und ihr lohn im ausland versteuert wird, müssen sie hier auch keine steuererklärung mehr abgeben. aber warum dem fiskus was schenken?
    Gruß und viel spaß in australien!
    Katrin

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