Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

Von: , 04.03.2011 14:54 Uhr

... in Deutschland

Hallo Zusammen.

- ich werde ab 1.Mai festangestellt für eine schweizer Firma in Zürich tätig sein. So richtig 42h pro Woche ganzes Jahr
- ich werde dort hinziehen
- Steuern etc. werde ich ja dann dort bezahlen
- ich bin Gesellschafter einer GbR in Deutschland (Nebenverdienst)

1.Frage

Wie verhält es sich mit der Wohsitzfrage Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?
Ist es zwingend den Ertswohnsitz nach CH zu verlagern?

2.Frage

Wirkt sich (1.Frage) steuerlich aus?

3.Frage

Wie verhält es sich mit der GbR?
Zahle ich in Deutschland ausschließlich hierfür meine Abgaben?


4.Frage generell

Will Deutschland etwas besteueren/haben von meinem schweizer Verdienst?

Will die Schweiz etwas von meinem Gewinn/Verdienst durch die Gbr besteueern/haben?


Hoffe auf eine Auskunft. DANKE

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Minuten 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Hallo
    ... in Deutschland


    Hallo Zusammen.


    - ich werde ab 1.Mai festangestellt für eine schweizer Firma
    in Zürich tätig sein. So richtig 42h pro Woche ganzes Jahr

    - ich werde dort hinziehen

    - Steuern etc. werde ich ja dann dort bezahlen

    - ich bin Gesellschafter einer GbR in Deutschland
    (Nebenverdienst)


    1.Frage


    Wie verhält es sich mit der Wohsitzfrage Erstwohnsitz oder
    Zweitwohnsitz?

    Ist es zwingend den Ertswohnsitz nach CH zu verlagern?
    Das ist nicht nur Deine Entscheidung, gemäss Schweizer Steuerrecht hast Du Steuern zu bezahlen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist.
    2.Frage


    Wirkt sich (1.Frage) steuerlich aus?
    LOGO: Du zahlst dann in der Gemeinde Steuern, wo Du wohnst, jede Gemeinde hat andere Einkomensteuern, die Kantone auch, und dann noch etwas für den Bund.

    3.Frage


    Wie verhält es sich mit der GbR?

    Zahle ich in Deutschland ausschließlich hierfür meine
    Abgaben?

    Spezialfrage: Es bestehen Dopplebesteuerungsabkommen
    4.Frage generell


    Will Deutschland etwas besteueren/haben von meinem schweizer
    Verdienst?
    Siehe 3.
    Will die Schweiz etwas von meinem Gewinn/Verdienst durch die
    Gbr besteueern/haben?

    Siehe 3
    Hoffe auf eine Auskunft. DANKE
    Im Gegensatz zur BRD sind die Schweizer Steuerbehörden ziemlich kooperativ und fair, rufe das Gemeindesteueramt an, erkläre die Situation und mache einen Termin mit einem Steuerkommissär.

    Gruss

    Heinz

  2. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    LIEBER TRONICWER,

    DAS KANN IHREN ARBEITGEBER AM BESTEN BEANTWORTEN, DENN ER WEISST WELCHE ARBEITSBEWILLIGUNG SIE BEKOMMEN HABEN UND WAS DAS BEEINHALTET.

    ALLES GUTE,
    HHLOTUS

  3. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Gruerzi wohl

    na dann viel Spaß in der schönen Schweiz.

    Leider habe ich da garkeine Ahnung von diesen wichtigen
    Geschäftssachen.

    liebe grüße Stefan

  4. Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Meine



    Meines Wissens entscheidet der 1. Wohnsitz über die Steuerpflicht. Dieser entscheidet, wo Sie zukünftig die Steuern veranlagen müssen, In der Regel gilt in der Schweiz die Quellensteuer, Kirchensteuern entfallen, meines Wissens ist der 1. Wohnsitz in der Schweiz vorteilhafter, Deutschland geht dann leer aus.

    Kölle Alaaf
    Sue

  5. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Kann leider nicht weiterhelfen.

  6. Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Kann leider hier nicht weiterhelfen

  7. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Hallo

    Leider bin ich kein Steuerexperte.

    1. od 2. Wohnsitz musst Du selber bestimmen. In der Regel dort wo der Lebensmittelpunkt ist. Da zahlt man dann auch Steuern.
    Deutsch in der Schweiz zahlen normalerweise Quellensteuer. Die wird Teilweise nach DE abgeführt. Für Deine Beteiligung in D wirst Du sicher dort besteuert, in der CH eher nicht; dh Dein Einkommen erhöht sich natürlich und wird normalerweise auch besteuert, dafür gibt es ja aber Doppelbesteuerungsabkommen.

    Du kannst gerne die Grenzgängervereinigung kontaktieren, die sind recht fix in solchen Fragen

    Viele Grüsse

    Stephan

  8. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Kann leider nicht helfen

  9. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    1. Insofern du in Deutschland und in der Schweiz jeweils nur 1 Wohnsitz hast, dann gelten beide Wohnsitze im jeweiligen Land als alleiniger Hauptwohnsitz. Das ist die Auskunft der Zentralen Pass- und Meldestelle in Dresden aus Oktober 2010, da ich damals die gleiche Frage im Kopf hatte.

    Hast du also z. B. 1 Wohnung in Berlin und 1 Wohnung in Zürich, dann hast du für die Behörden in Deutschland und die Behörden in der Schweiz trotzdem nur 1 Hauptwohnsitz. Der andere Wohnsitz im anderen Land ist dann jeweils uninteressant für die Behörden - zumindest rein meldetechnisch.

    2. Dazu kann ich nichts sagen.

    3. Dazu kann ich nichts sagen.

    4. Wenn dein Arbeitsvertrag von einem Schweizer Unternehmen stammt, dann will Deutschland nichts von deinen Steuern. Ist der Arbeitsvertrag aber von einer Firma mit Sitz in Deutschland, die dich in die Schweiz schickt, dann musst du auch in Deutschland Steuern zahlen (Auskunft des Finanzamtes II in Dresden bei entsprechender Anfrage im November 2009).

    Zu Steuern bzgl. GbR kann ich leider nichts sagen, da ich selbst immer nur Angestellter war/bin und mich nie mit diesem Thema befasst habe.

  10. Antwort von nach 7 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Hallo tronicwer
    Das Doppelbesteuerungsabkommen D/CH hält gewisse Fussangeln bereit...
    Erstens: Lass das mit dem Zweitwohnsitz! Solange Du einen Wohnsitz in DE hast (ob 1., 2., 3. oder nn.) bist Du in DE uneingeschränkt steuerpflichtig. Melde Dich in DE ab und in der Schweiz an, dann ist das sauber geregelt. Du solltest auch keine Wohnung/Haus in DE besitzen (da gilt automatisch der Auftenhalt dort) und möglichst keine substantiellen Vermögenswerte in DE halten - solche Dinge können als steuerlicher quasi Auftenhalt angesehen werden.
    Als "Ausländer" (steuerlich) darfst Du in DE Gesellschater einer GbR sein. Wie sich das einkommensteuerlich Verhält ist mir nicht ganz klar, denn dieses Einkommen ist zusammen mit dem schweizer Einkommen in der Schweiz steuerbar, allenfalls musst Du die Differenz zur entsprechenden deutschen Steuer in DE entrichten - es gibt da eine steuerliche Uebergangsfrist von 5 Jahren für Einkünfte von "Steuermigranten" :-). Wichtig dürfte auch sein, ob Du nur Kapitalgeber bist oder auch aktiv in der Firma mitarbeitest - im zweiten Fall würde auch wider die deutsche Steuer greifen (in DE erwirtschaftetes Einkommen). Leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen.

  11. Antwort von nach 8 Tagen 0 hilfreich
    Re: Arbeiten in CH und Gesellschafter einer GbR ...

    Sorry,

    auf diese Fragen kann ich leider keine Auskunft geben, bzw. ich bin mir nicht sicher und will keine Falschauskunft geben.
    Einen schönen Sonntag und Gruss

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