Schuldrecht
Von: , 05.03.2011 12:36 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag
Dieses mal geht es um einen etwas naiven jedoch sehr hilfsbereiten Nachbarn.
Er ist Bosnier, Kriegsflüchtling, hatte derzeit in Göppingen gelebt und einen Kredit in Höhe von 10.000 DM aufgenommen.
Er wurde irgendwann aber abgeschoben.
Seit 3 Jahren ist er wieder hier, legal, verheiratet, ein kleines Kind, Alleinverdiener und fleißig.
Sept.2010 bekommt er eine Rechnung von seiner ehemaligen Bank über 5300 Restschuld.
Die Verjährungsfrist von drei Jahren ist bereits abgelaufen gewesen.
Meinem Rat binnen drei Wochen ab Erhalt des Schreibens, "Einrede der Verjährung" geltend zu machen, ist er nicht gefolgt.
Er bat die Bank um eine genaue Aufstellung.
Heute bekommt er eine neue Forderung, mit Androhung von gerichtlichen Schritten, Lohnpfändung und alles weitere aus der untersten Schublade.
Hat er nun die Verjährung verpasst, weil er die Einrede der Verjährung nicht fristgerecht geltend gemacht hat ?
Die Verjährung ist Ende 2009 eingetreten.
