Darf der Arbeitgeber das verlangen??
Von: , 05.03.2011 20:57 Uhr
Liebe/-r Experte/-in,
Ich arbeite im Hotel an der Rezeption.
Im November hatte ich Dienst mit einem Auzubildenden als wir am ende der Schicht feststellten das uns aus der Kasse 500,- Euro fehlen.
Da ich dem Azubi nichts unterstellen wollte(er hatte genauso den Kassenschlüssel wie ich) habe ich an den Abend vermutet das mich ein Gast ''verarscht'' hat, da er paar Stunden zuvor seine Rechnung, die über 1300,- war mit 3 mal 500,- Euro-Scheinen gezahlt hat.
Ich habe an dem Abend direkt den Gast darauf angesprochen ob es sein könnte dass er mir anstatt 3 500-Scheine nur 2 gegeben hat, er war der meinung dass er mir 3 Scheine gegeben hatte aber am ende der Schicht nachdem wir die Kasse gezählt hatte hatten wir 500,- Euro minus in der Kasse und es waren nur noch 2 Scheine à 500,- da.
Ich kann es mir nicht erklären wie es passieren hätte können dass uns das Geld fehlt.
Naja, auf jeden Fall ist unser Arbeitgeber der Meinung ich müsse das Minus aus meiner eigenen Tasche begleichen aber er hatte es mir nicht direkt gesagt sondern erst ca. 3-4Monate später.
Jetzt ist meine Frage ob er das überhaubt von mir verlangen kann, denn schließlich ist nicht bewiesen wo das Geld hingekommen ist und ich bin mir 100% sicher das der Gast mir 3mal 500,- euro scheine gegeben hat.
Vielen Dank für Ihre Antworten
