Kündigungsfrist Arbeitsvertrag
Von: , 07.03.2011 08:27 Uhr
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag ist eine Kündigungsfrist von zwei Monaten geregelt. Gesetzlich gilt ja eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Natürlich hat in diesem Fall der Arbeitsvertrag Vorrang, aber eine Sache ist mir noch nicht klar. Muss ich auch hier zum 15. oder zum Monatsende kündigen? Oder kann ich, beispielsweise auch zum 23., 25. oder sonst was kündigen? Je nachdem, wann ich eben die Kündigung einreiche, genau zwei Monate.
Über eine kurze Hilfestellung wäre ich dankbar.
