Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

Von: , 07.03.2011 12:54 Uhr


Kürzlich verstarb mein Bruder, nun geht es um die ausschlagung des Erbes. Ich und alle meine Miterben werden das Erbe ausschlagen. Da aber dann mein Sohn Erben würde muss ich für Ihn auch Aussschlagen. Ich bin nun von meiner Ex geschieden, aber wir haben beide das Sorgerecht. Muss meine Ex Frau bei der Ausschlagung mit Unterschreiben oder reicht es wenn ich das mache? Ich befürchte das sie aus reiner Bosheit diese Unterschrift verweigern würde.

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    Hallo,

    ich würde Deine Ex erst einmal - kurzfristig - fragen mit dem Hinweis, dass Du sie für eine eventuelle Haftung aus den Erbschaftsschulden in Regress ziehen würdest. Bei diesem Gespräch muss ein Zeuge dabei sein bzw. am Telefon von Deiner Seite den Hinweis auf die Schadensersatz mithören können. Wenn sie dann ablehnt (bzw. Du hast keinen Zeugen), dann würde ich beim Familiengericht eine einstwilige Anordnung zur Ersetzung der Zustimmung beantragen. Gleichzeitig erleigst Du Deine Erklärung beim Notar.

    Ingeborg

  2. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    Hallo,
    für minderjährige Kinder müssen die Sorgeberechtigten unterschreiben.
    Ich gehe davon aus, dass der Nachlass überschuldet ist. Wenn nicht, dann müsste sogar das Vormundschaftsgericht zustimmen.
    Die Ausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalles vorgenommen werden. Die Ausschlagung muss man vor dem Nachlassgericht oder besser vor einem Notar erklären. Wenn Sie für sich und für das Kind die Ausschlagung erklären, ist dass völlig in Ordnung. Der Notar könnte dann die Mutter des Kindes anschreiben uns diese umfassend. Sollte diese sich tatsächlich nicht melden, müsste man insoweit auch das Vormundschaftsgericht um Hilfe bitten. Das alles erledigt aber der Notar. Da die Kosten sehr gering ausfallen (20,00 € und Nebenkosten), dürfte das auch für Sie kein großes Problem sein. Reagieren Sie aber schnell um keine Zeit zu verlieren.
    MfG
    PB

  3. Antwort von Heinz Gintemann nach 6 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    Die Eltern müssen beide unterzeichnen. Die Unterschriften müssen innerhalb der Frist beim Gericht eingehen!!!! Wenn das Kind durch die Weigerung Schaden erleidet, muss vom Elternteil der Schaden ersetzt werden.
    H.G.

  4. Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    Hallo,

    ich denke, dass sie mitunterschreiben müsste. Aber das können Sie sicher auch beim Nachlassgericht in Erfahrung bringen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Philipp Spoth

  5. Antwort von Dr. Wolfgang Buerstedde nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Ausschlagung bedarf grundsätzlich der vormundschafts- bzw. familiengerichtlichen Genehmigung.

    Eine Ausnahme greift nur dann, wenn das Kin erst aufgrund der Auschlagung von Ihnen seine Erbenstellung erlangt hat.

    Die Ausschlagungserklärung ist jedenfalls gegenüber dem Nachlassgericht bzw. dem Notar abzugeben.

    Ihre Ex muss unterschreiben.

    Wenn Sie es nicht tut, macht Sie sich ggf. schadensersatzpflichtig, insbesondere dann wenn Ihr Sohn andernfalls Schulden erben würde.

    GGf kann die Entscheidung der Mutter gerichtlich (im Eilverfahren) eingefordert werden.

    Hier ist auch darauf zu achten, dass die Ausschlagung durch Ihre Ex fristgerecht erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Buerstedde

    Dr. Wolfgang Buerstedde
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    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

      Danke für die Umfassende Auskunft. Meine Ex-Frau wird NICHT Unterschreiben. Habe heute beim Familiengericht einen Antrag auf Unterschriftsersatz beantragt.

      MfG
      Hammi

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

      Hallo, meines Wissens ist es erforderlich, dass beide Elternteile die Ausschlagungserklärung für ein minderjähriges Kind unterschreiben. Ich empfehle, dem Nachlaßgericht, wo Du die Unterschrift für die Ausschlagung leistet, die Situation zu erklären und um Hilfe bittest, damit der Sohn nicht die Erbschaft und somit die Schulden annehmen muss. MfG Löwenkind

  6. Antwort von nach 30 Tagen 0 hilfreich
    Re: Ein Erbe für den minderjährigen Sohn ausschlagen.

    Beide Unterschriften sind notwendig

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