Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

Von: , 07.03.2011 16:29 Uhr


Hallo erstmal,
ich hab hier schon einiges gelesen, sorry blicke nicht ganz durch. Ist Unterhalt der an die Kindesmutter für das uneheliche Kind gezahlt wird absetzbar von der Steuer? Das Kind ist nicht bei meinem Lebensgefährten auf der Steuerkarte eingetragen und der Unterhalt wird vom Gehalt gepfändet (zusätzlich mit altem Unterhalt!). Bei der Steuererklärung wurde 8 Jahre das Kind nicht erfasst. Kann man da überhaupt was geltend machen und wenn ja was und wo????

Lieben Dank für die Hilfe

8 Antworten zu dieser Frage

          • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
            Re: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

            Hallo,
            ja er ist absetzbar!
            verstehe nicht warum Kind nicht eingetragen ist würde günstigere Steuer bedeuten!
            Gruss Hermann

            • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
              Re^2: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

              Re^2: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?
              an nancy , 07.03.2011 21:57

              hmm sorry, habe jetzt 2 unterschiedliche Antworten und bin leider genauso schlau wie vorher. Das Kind ist nicht eingetragen, weil der Vater auch nicht weiß wo er das ändern lassen kann, der Kontakt mit der Mutter ist wegen der Pfändung auch nicht der beste. Leider.
              kannst du mir weiterhelfen?
              Danke

              • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
                Re^3: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

                Hallo Nancy,
                ich wusste nicht, daß Du nicht die Mutter bist.
                Den Freibtrag kann der Vater, wie fast alles, gegen Vorlage der Belege bei seinem zuständigem Finanzamt eintragen lassen, gegebenfalls noch die Änderungen bei den Vorjahren eintragen.Das Finanzamt holt sich dann auch die Daten von der Mutter, wenn diese die nicht rausdrücken will.
                Gruss Hermann

          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

            Hallo,

            Du kannst dir das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen. Dann wird der Kinderfreibetrag mit der monallichen Gehaltmitteilung berücksichtig.

            Wenn das nicht der Fall ist oder war wird bei der Einkommenssteuer, der Freibetrag unter Berücksichtigung des gezahlten Kindergeldes verrechnet.

            Gruß blackdaniel


            mWenn das nicht der Fall ist und war kannst Du :

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^2: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

        sorry fehlt noch ein bissl Text?!

  1. Antwort von nach 23 Stunden 0 hilfreich
    Re: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

    Hallo,
    nein, der Unterhalt für ein Kind ist nicht steuerlich absetzbar.

    Gruß, DC

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

    Hallo,

    der Vater kann sich das Kind mit einem halben "Punkt" auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Welche Unterlagen er hierzu benötigt wird ihm das Finanzamt sagen.

    Gruß

  3. Antwort von nach 27 Tagen 0 hilfreich
    Re: Unterhalt für Uneheliches Kind bei absetzbar?

    Hallo,

    ist wohl eher eine anwaltsfrage, ob sie anspruch auf kindergeld hätten usw..... wenn ja, dann können Sie keinen Unterhalt ansetzen.

    Gruß

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